Klage in Frankreich: Monsanto verliert auch Berufung

Im Rechtsstreit über Gesundheitsschäden mutmaßlich durch ein Unkrautvernichtungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto hat ein französischer Landwirt erneut recht bekommen. Das Berufungsgericht in Lyon entschied heute, Monsanto sei wegen „fehlerhafter Produkte“ verantwortlich.

Der heutige Biobauer Paul Francois führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwischen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete.

In erster Instanz 2012 und im Berufungsverfahren 2015 gaben französische Gerichte Francois recht, Monsanto legte jedoch Rechtsmittel ein. Seit Anfang Februar verhandelte das Berufungsgericht in Lyon daher erneut über den Fall. Francois will mehr als eine Million Euro Schadenersatz von dem Unternehmen erstreiten. Lasso ist seit 2007 in Frankreich verboten.

Urteile gegen Monsanto auch in USA

In den USA war Monsanto im August zur Zahlung von Schadenersatz an einen früheren Hausmeister verurteilt worden, der den Unkrautvernichter Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich macht. Ende März befand eine Jury in einem weiteren Verfahren zudem, dass Monsanto nicht ausreichend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt habe.

Monsanto muss laut dem Urteil fast 81 Millionen Dollar (knapp 72 Mio. Euro) an einen an Krebs erkrankten Kläger aus den USA zahlen. Tausende weitere Klagen sind in den Vereinigten Staaten anhängig.