Sonderpädagogik: Mehr Objektivität durch neues Verfahren

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, denen wegen einer körperlichen oder psychischen Behinderung sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) attestiert wird, ist in den vergangenen Jahren gestiegen – von 3,6 Prozent der Pflichtschüler und -schülerinnen (2007/08) auf 5,3 (2017/18). Dazu kommen große Unterschiede nach Bundesländern, von 3,7 Prozent in Tirol bis sieben in Vorarlberg. Ein neues Verfahren soll mehr Objektivität bringen.

Früher haben laut Bildungsministerium je nach Bundesland Sonderschuldirektoren, Pflicht- oder Landesschulinspektoren die Diagnose gestellt und danach den passenden Lehrplan und Schulplatz für das Kind festgelegt. Nun sind die mit Anfang 2019 eingerichteten Bildungsdirektionen (früher: Landesschulräte) zuständig.

Österreichweit einheitliches Verfahren

Am Ansatz soll sich offenbar nichts ändern, dafür soll es künftig nun aber ein österreichweit einheitliches SPF-Verfahren geben und „Objektivität und Transparenz“ erhöht werden, wie es auf APA-Anfrage heißt. Außerdem sollen dadurch Interessenkonflikte vermieden werden, waren doch mit den Sonderschuldirektoren teils die späteren „Abnehmer“ selbst für die Diagnose der Schüler verantwortlich. Im neuen Verfahren erstellen Juristen der Bildungsdirektion die SPF-Bescheide. Experten kritisieren immer wieder den Umgang Österreichs mit der Sonderpädagogik und orten Mängel bei der inklusiven Bildung.

Vorgesehen ist der Status SPF ausschließlich dann, wenn Schüler wegen einer längerfristigen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dem Unterricht nicht ohne sonderpädagogische Förderung folgen können, so das Bildungsministerium. Explizit nicht vorgesehen ist der besondere Förderbedarf für Schüler, die zu Beginn der Volksschule nicht altersentsprechend entwickelt sind. Für Schüler, die die Unterrichtssprache nicht beherrschen, sind Deutschförderklassen oder -kurse vorgesehen, betonte das Ministerium.