EU plant neue Vergeltungszölle auf US-Waren

Die EU plant weitere Vergeltungszölle auf Waren aus den USA. Mit den Sonderabgaben auf Produkte wie Tomatenketchup, Handtaschen, Spielekonsolen und Hubschrauber soll der Schaden durch illegale Subventionen für den US-amerikanischen Flugzeugkonzern Boeing ausgeglichen werden, wie die zuständige EU-Kommission heute mitteilte.

Er wurde von der Brüsseler Behörde zuletzt auf rund zwölf Milliarden Dollar (rund zehn Mrd. Euro) pro Jahr geschätzt und vor allem durch Wettbewerbsnachteile für den europäischen Flugzeughersteller Airbus begründet.

Liste muss noch gekürzt werden

Um zu verhindern, dass die Vergeltungszölle auch europäischen Unternehmen schweren Schaden zufügen, startete die EU-Kommission zu ihrer Produktliste ein öffentliches Konsultationsverfahren, das bis Ende Mai dauern soll. Da die Produktliste jährliche Importe von rund 20 Milliarden Dollar (rund 17 Mrd. Euro) umfasst, muss sie ohnehin noch einmal gekürzt werden. Zudem muss die Welthandelsorganisation (WTO) noch grünes Licht für die Sonderzölle geben.

Erst in der vergangenen Woche hatten auch die USA Pläne für Vergeltungszölle auf diverse Importe aus der EU vorgestellt. Sie beruhen darauf, dass einem WTO-Urteil zufolge auch Airbus illegale Staatshilfen in Milliardenhöhe erhalten hat. Die US-Sonderzölle sollen jährlich auf Güter im Wert von rund elf Milliarden Dollar (knapp zehn Mrd. Euro) fällig werden.

Brüssel warnt vor Sanktionen gegen EU-Firmen in Kuba

Die EU warnte die USA unterdessen, gegen in Kuba tätige europäische Unternehmen vorzugehen. Andernfalls werde die EU „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen müssen“, um ihre Interessen zu wahren, heißt es in einem Brief der EU-Kommission an US-Außenminister Mike Pompeo.

„Die EU erwägt die mögliche Einleitung eines Verfahrens bei der Welthandelsorganisation WTO“, heißt es in dem Brief, der von der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini und Handelskommissarin Cecilia Malmström unterzeichnet und auf den 10. April datiert ist. Darüber hinaus könnten Schäden, die europäischen Unternehmen entstehen, „mittels der Beschlagnahmung und Veräußerung des Besitzes von US-Klägern wiedererlangt werden“.

Trump will Regelung von 1996 aktivieren

Die US-Regierung hatte angekündigt, Klagen gegen in Kuba aktive ausländische Unternehmen künftig zuzulassen. Dafür soll eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1996 aktiviert werden, die Prozesse über in Kuba enteigneten Besitz vor US-Gerichten erlaubt.

Der Text wurde seit 1996 von allen US-Präsidenten ausgesetzt – auch, um westliche Partner nicht zu verprellen. US-Präsident Donald Trump will mit dieser Praxis nun aber Schluss machen. Das könnte dramatische Auswirkungen für ausländische Investoren haben.