Landeshauptleute bleiben Machtfaktor in Schulverwaltung

Seit 1. Jänner sind statt Landesschulräten bzw. Schulabteilungen der Landesregierungen die neuen Bildungsdirektionen für die Verwaltung aller Schulen und des Lehrpersonals zuständig. An der Spitze der neuen Behörden stehen aber auch nach dieser Reform formal die jeweiligen Landeshauptleute, zeigt die Beantwortung einer aktuellen parlamentarischen Anfrage durch NEOS.

Weisungen an Bildungsdirektoren möglich

Chefs der neuen Schulverwaltungsbehörden sind eigentlich die Bildungsdirektorinnen und -Direktoren. Diese sind nicht mehr wie früher von den Landeshauptleuten eingesetzte politische Akteure, sondern von einer Kommission bestellte Bundesbedienstete.

Laut der Beantwortung durch ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann haben allerdings alle Bundesländer die Möglichkeit genutzt, erneut die Landeshauptleute zu Präsidenten der neuen Behörde zu bestimmen. Diese haben wiederum in bisher fünf Ländern ihre Bildungslandesrätinnen und -Landesräte mit der Aufgabe betraut.

Damit können in allen neun Ländern die Landeshauptleute bzw. -räte den Bildungsdirektoren Weisungen erteilen. Freies Spiel haben sie dabei jedoch nicht: Laut Gesetz ist der Präsident selbst wiederum in Bundesangelegenheiten (Lehrereinsatz und Direktorenbestellung an AHS und BMHS, Lehrpläne, Organisation der Schulaufsicht) an die Weisungen des Bildungsministers gebunden. In Landesangelegenheiten (Lehrer und Schulleiter Volks- und Neue Mittelschulen, pädagogische Schwerpunkte) ist er dem Bildungslandesrat weisungsgebunden.

NEOS übt Kritik

Für NEOS-Bildungssprecher Douglas Hoyos ist die Einsetzung von Präsidenten der Bildungsdirektion in allen Bundesländern ein Beleg dafür, dass politische Einflussnahme – anders als von der Regierung versprochen – noch immer nicht von den Schulen verbannt wurde. „Es kann nicht sein, dass der Bund zahlt, während die Landeshauptleute anschaffen“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Positive Aspekte des Reformpakets wie eine einheitliche Verrechnung der Lehrer über das Bundesrechenzentrum oder die Erfassung der Daten zu Schulorganisation und Lehrfächerverteilung auch für Pflichtschulen seien hingegen anscheinend noch nicht implementiert.