Nationalrat macht Weg frei für Rückkehr zu Sozialhilfe

Die Mindestsicherung wird es bald nicht mehr geben. Der Nationalrat beschließt am Donnerstag die Rückkehr zur Sozialhilfe. Diese soll vor allem für Menschen mit mehreren Kindern und schlechten Deutschkenntnissen empfindliche Einbußen bringen. Wehren können sich die Bundesländer nicht dagegen. Sie müssen das Rahmengesetz vollziehen, können aber etwa bei den Wohnkosten nachbessern.

Deckelung und Abzüge

Grundsätzlich ist für die Leistung eine Maximalsumme in der Höhe des Nettoausgleichszulagenrichtsatzes vorgesehen, heuer wären das 885,47 Euro gewesen. Für Paare sind es zweimal 70 Prozent des Richtsatzes, das wären derzeit 1.239,66 Euro. 300 Euro können von der Leistung jedoch abgezogen werden, und zwar dann, wenn keine Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 vorliegen. Außerdem werden die Kinderzuschläge ab dem dritten Kind deutlich abgeflacht.

Zuschüsse sind verpflichtend für Menschen mit Behinderung vorgesehen und fakultativ für Alleinerzieher. Bei den Wohnkosten ist, um regionale Unterschiede auszugleichen, ein Plus von bis zu 30 Prozent für die jeweiligen Landesregelungen möglich.

Diakonie: Für Familien weniger als Hartz IV

Familien würden mit der geplanten Kürzung weniger Geld erhalten als im deutschen System Hartz IV. Zu diesem Schluss kommt der Sozialexperte der evangelischen Diakonie, Martin Schenk, beim Vergleich der Geldleistungen ohne Wohnkosten. Familien mit drei Kindern erhielten 270 Euro weniger pro Monat als in Deutschland – trotz hierzulande höherer Lebenskosten.

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