Konsulargesetz von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen

Der Nationalrat hat heute mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS ein eigenes Konsulargesetz beschlossen. Bisher beruhte die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben nur auf dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen und einer Reihe relevanter Materiengesetze. Anlass für die Neuregelung gab eine unionsrechtliche Konsularrichtlinie.

Letztere soll die Zusammenarbeit zwischen den Konsularbehörden der EU-Mitgliedsländer bzw. die Hilfe im Ausland von nicht vertretenen Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen erleichtern und war von Österreich bis Mai 2019 umzusetzen. Mit dem Gesetz regelt Österreich auch einige allgemeine Fragen des Konsularrechts, „deren Regelung sich aufgrund praktischer Erfahrungen als erforderlich erwiesen hat“, wie es in den Erläuterungen heißt.

Eingeschränkte Hilfe im Ausland möglich

So kann die Hilfe im Ausland etwa dann eingeschränkt werden, wenn Informationen über Gefahrensituationen unzureichend berücksichtigt wurden. Das gilt auch, wenn keine zumutbare finanzielle Vorsorge für den Auslandsaufenthalt, die medizinische Behandlung oder die Heimreise getroffen wurde.

Gänzlich ablehnen können die Vertretungsbehörden die Hilfe im Ausland dann, wenn Personen etwa versuchen, konsularischen Schutz unter Angabe falscher Tatsachen in Anspruch zu nehmen oder nur unter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit anderer geschützt werden können. Keine Hilfe soll es auch für Personen geben, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.

Die SPÖ zeigte sich mit dem Entwurf und der Vorgangsweise der Koalition – das Gesetz kam per Fristsetzung und ohne Beratung im außenpolitischen Ausschuss auf die Tagesordnung – unzufrieden. Für ihren Rückverweisungsantrag gab es dennoch nur Unterstützung durch Jetzt.