ZDF darf ausländerverachtenden NPD-Wahlspot ablehnen

Das ZDF darf nach einer Eilentscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts die Aussendung eines ausländerverachtenden Wahlspots der rechtsextremen NPD zur Europawahl verweigern. Ein Eilantrag der Partei, mit dem die Ausstrahlung eines Beitrags verlangt wurde, lehnte das Gericht in Karlsruhe nach eigenen Angaben von gestern ab.

Kein Verstoß gegen Meinungsfreiheit

Zuvor hatten schon das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF in dieser Sache Recht gegeben. Diese Gerichtsentscheidungen stellten keinen Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit dar, eine Verfassungsbeschwerde der NPD in der Hauptsache sei deshalb offensichtlich unbegründet, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Parteien haben per Gesetz grundsätzlich ein Anrecht darauf, dass ihre Wahlspots ausgesendet werden. Die Beiträge werden außerhalb der Verantwortung der jeweiligen Sender ausgestrahlt.

Das ZDF hatte die Ausstrahlung jedoch mit der Begründung abgelehnt, der NPD-Beitrag erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, wie das Verfassungsgericht mitteilte. Die Bundes-NPD hatte dagegen betont, sie halte diesen Vorwurf für nicht nachvollziehbar.