Aktentasche beim BVT-Untersuchungsausschuss
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BVT-U-Auschusss

Besuche im Staatsarchiv im Oppositionsvisier

Nach dem ehemaligen BVT-Vize Wolfgang Z. hat ein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter des Innenministeriums dem U-Ausschuss Rede und Antwort stehen müssen. Andreas A. unterstand Ex-Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Brisant: Er soll 2018 den Kabinettsakt Sobotkas aus dem Staatsarchiv geholt haben – die Opposition torpedierte ihn mit Fragen dazu.

Dass die Unterlagen – also die Büromaterialien aus der Zeit von Innenminister Sobotka – dann zwar der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden, aber dem Ausschuss nicht, empörte die Opposition. Schließlich war der Kabinettsakt Teil eines mittlerweile eingestellten Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Kabinettschef im Innenministerium, Michael Kloibmüller.

Auf Nachfrage beschrieb A. das Ausheben der Akten aus dem Staatsarchiv: „Ich war viermal im Staatsarchiv: Mai, Juni, …“ A. schilderte, wie so ein Besuch im Staatsarchiv abläuft. Er habe die Akten gesichert, aber bei den ersten beiden Besuchen im Archiv keine Zusammenhänge zu den Beweisthemen herstellen können. Dann sei ein konkreter Auftrag gekommen – da sei er dann sehr wohl fündig geworden.

Lokal 7 im Rahmen des BVT-Untersuchungsausschusses
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Das U-Ausschusslokal im Vorfeld der Befragung von A.

NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper fragte nach dem Auftrag Sobotkas bezüglich der Akten. Es sei darum gegangen, alles, was mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun habe, auszuheben, so A. Von 89 Ordnern habe er 36 durchsucht. Die übrigen hätten nicht einmal von der Beschriftung her zu BVT gepasst. Krisper wunderte sich, dass es A. gelungen sei, binnen 135 Minuten 36 Ordner durchzusehen.

Nichts gefunden

Auch konnte Krisper nicht verstehen, warum diese Unterlagen zwar im Juli 2018 der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden, aber erst auf Nachfrage im Februar 2019 dem Ausschuss. A. führte sinngemäß aus, er habe alles angeschaut, um relevante Dinge zu finden – habe aber nichts gefunden. Böse Absicht wies er zurück: „Ich wüsste nicht, warum ich einen Akt, der relevant ist, nicht hätte vorlegen sollen.“

Auch Jetzt-Fraktionsführer Peter Pilz bohrte bei A. in Sachen Akt nach – es habe sich um ein Empfehlungsscheiben gehandelt „mit einigen Fotos hintendran“. Hätte er einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand erkannt, hätte er den Akt vorgelegt, so A. Mit dem Namen Mauss sei er nie in Kontakt gekommen. „Ist es Ihnen jemals untergekommen, dass ein Kabinettschef einer luxemburgischen Bank eine Empfehlung für einen Geschäftspartner gibt?“, wollte Pilz wissen. A. dazu: Er selbst habe das nicht gemacht.

Kein Gespräch über den Inhalt

Pilz wollte wissen, ob A. mit Kloibmüller persönlich Kontakt hatte, als er diesen Aktenbestandteil (Kloibmüller-Empfehlung für Mauss, Anm.) ausheben ließ. Einen Kontakt könnte es schon gegeben haben, womöglich auch persönlich, den Akt habe er ihm aber nicht übergeben. Auch sei ihm nicht bekannt gewesen, dass gegen Kloibmüller deswegen ein Verfahren laufe.

Peter Pilz beim BVT-Untersuchungsauschuss
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Pilz wollte wissen, wie Kloibmüller in den Besitz einer Aktenkopie kommen konnte, und fragte bei A. nach

Pilz stellte dar, dass dieser Akt im BVT verschwunden sei – es stellte sich die Frage, wie Kloibmüller dann zu diesem Akt kam. Daher sei ein klarer Bezug zur BVT-Affäre gegeben. Über den Inhalt habe er mit Kloibmüller – also dem Beschuldigten – nicht gesprochen, so A.

„Nie über Burschenschaften gesprochen“

Im Zuge der Erstbefragung wurde er von Verfahrensrichter Eduard Strauss mit Aussagen von Martin W. im Ausschuss konfrontiert, wonach die NS-Liederbuch-Affäre ja nicht zufällig vor der Wahl aufgekommen sei. A. gab an, er habe mit W. „nie über Burschenschaften gesprochen“ – das sei auch gar nicht sein Zuständigkeitsbereich. „Wie W. darauf kommt, weiß ich nicht – ich kann mir nur vorstellen, dass er sich geirrt hat.“

„Wahlkampfprogramm“ entmystifizieren

Gefragt zur Erstellung von Inhalten („Auftrag betreffend Wahlkampfthema für HBM" (HBM steht für Herr Bundesminister, Anm.)) für ein Wahlprogramm für die ÖVP gab sich A. unwissend („ist mir nicht erinnerlich, nein“). Seiner Kenntnis nach habe es keinen Auftrag gegeben. Ein solcher würde Amtsmissbrauch bedeuten, wurde die Opposition nicht müde, darauf hinzuweisen.

A. dazu: Einzelne Worte solle man nicht auf die Goldwaage legen. Auch versuchte er, den Begriff „Wahlkampfprogramm“ zu entmystifizieren: „Es gibt seit Jahren einen Strategieprozess im BMI (Innenministerium, Anm.)“, so A. Das sei ein ständiger Prozess, der auch die Legistik umfasse. Und es sei „natürlich auch in Zeiten des Wahlkampfes wichtig zu wissen, welche wichtigen Themen es gibt“.