Eurofighter-U-Ausschuss: „Vorgabe“ für Gegengeschäfte

Der ehemalige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) hat heute seinen bereits vierten Auftritt in einem Eurofighter-Untersuchungsausschuss absolviert. Es ging vor allem um die Gegengeschäfte und deren auffällig hohes Volumen von rund 200 Prozent des Eurofighter-Auftragswerts. Bartenstein macht dafür eine „Vorgabe“ des damaligen Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel (ÖVP) verantwortlich.

Der frühere Minister bat die Abgeordneten, ihn nicht in die Position zu bringen, seinem langjährigen „und noch immer hoch verehrten“ ehemaligen Chef Schwierigkeiten zu bereiten. Dessen damalige Aussage, dass sich die Eurofighter quasi selbst finanzierten, wertete er dennoch als eine rein politische Aussage.

 Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein
APA/Herbert Pfarrhofer

Ihm selber wäre eine Variante ohne Gegengeschäfte, dafür aber mit einem geringeren Kaufpreis jedenfalls lieber gewesen, machte der schwarze Ex-Minister klar: „Ich hätte mir vier U-Ausschuss-Auftritte erspart und dem Ministerium viel Arbeit.“

„Kann man schon Konzessionen machen“

Für das auffällige Volumen der Kompensationsgeschäfte – üblich seien 100 und nicht 200 Prozent, so Bartenstein – „kann man schon einmal Konzessionen machen“, rechtfertigte der ehemalige Minister in seiner Befragung das Entgegenkommen gegenüber EADS beim Gegengeschäftsvertrag, etwa was die definierten Branchen und Geschäftsbereiche betreffe.

Andernfalls hätte man „riskiert, dass es zu keiner Einigung kommt“. Dennoch stehe er zu diesem: „Er ist von mir verhandelt worden und ich bekenne mich dazu.“

Formal seien die Gegengeschäfte aber ohnehin kein Kriterium für die Typenentscheidung gewesen. Dazu wären sie nur geworden, hätte es ansonsten einen Gleichstand zwischen den Bietern EADS und Saab gegeben. Ein Einfallstor für Korruption konnte er in dem Geschäftsmodell jedenfalls nicht erkennen, kritisierte er Aussagen des ehemaligen Verteidigungsministers Hans Peter Doskozil (SPÖ).

NEOS veröffentlicht deutsches Eurofighter-Urteil

NEOS veröffentlichte unterdessen am Randes des Eurofighter-U-Ausschusses das Gerichtsurteil eines Münchner Gerichts in der Eurofighter-Affäre. Darin wurde ein ehemaliger Airbus-Manager der schweren Untreue schuldig gesprochen. Mit dem Urteil schloss die Münchner Justiz im März dieses Jahres das langjährige Verfahren in der Causa Eurofighter ab. Namen und Details aus dem Urteil waren bisher nicht bekannt. Nun liegt NEOS der schriftliche Strafbefehl vor.

Damit trete man in eine neue Phase der Aufklärung, sagte NEOS-Mandatar Michael Bernhard. Nun sei gerichtlich festgestellt, dass die Briefkastenfirma Vector nur dazu gedient habe, „Gelder aus Airbus abzuleiten. Es wurden niemals Vermittlungstätigkeiten erbracht. 90 Mio. Euro Steuergeld wurden an Personen ohne jegliche Leistung weitergeleitet“, sagte Bernhard. Man wisse nur nicht, wer das Geld bekommen habe.

Das Urteil belege jedenfalls, dass die Republik Österreich belogen worden sei. Die zehnmonatige Bewährungsstrafe, die der Manager akzeptiert habe, ist nach Ansicht Bernhards „sehr unverhältnismäßig“. Österreich müsse nun prüfen, ob sich aus diesem Urteil neue Argumente für einen Vertragsausstieg ergeben und Airbus aus öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen, forderte der NEOS-Mandatar.