Viel Kritik an Speicherpflicht für Digitalsteuer

Zum Digitalsteuerpaket der ÖVP-FPÖ-Regierung gibt es nach Ablauf der Begutachtungsphase eine Reihe kritischer Stellungnahmen. Der beim Justizministerium angesiedelte Datenschutzrat der Republik Österreich zerpflückte die Speicherpflicht von IP-Adressen „auf Vorrat“. Diese sei nicht verhältnismäßig, besser wäre eine anonymisierte Speicherung oder Werbeverträge für die Bemessung heranzuziehen.

Die Bemessung der fünfprozentigen Onlinewerbeabgabe soll laut Gesetzesentwurf durch die IP-Adresse erfolgen. Dazu kommt eine siebenjährige Speicherpflicht der Daten. Nach starker Kritik von Internetprovidern erklärte das Finanzministerium, im Rahmen der Begutachtung zu prüfen, ob nicht eine anonymisierte Speicherung ausreiche.

Der Datenschutzrat stellte nun klar, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn ihre Erhebung verhältnismäßig und unbedingt erforderlich seien. Für die Berechnung der Digitalsteuer sei eine derartige Datensammlung nicht verhältnismäßig.

Handelsverband und Wirtschaftskammer dagegen

Auch der Handelsverband hält die „massive Datensammlung“ für „überaus bedenklich“, da die Nutzerdaten zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung bei den großen Internetkonzernen erfasst und gespeichert werden müssten. Der Handelsverband erwartet, dass die großen IT-Firmen die Werbeabgabe direkt an die Auftraggeber weiterverrechnen werden, also dass letztlich heimische Unternehmen diese Steuer zahlen müssen.

Der Handelsverband sieht ebenso wie der Datenschutzrat und der Verfassungsdienst offene Fragen und Unschärfen bei der Auslegung des Gesetzes. So heißt es etwa, dass eine Onlinewerbeleistung dann als im Inland erbracht gilt, wenn sie „sich ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach (auch) an inländische Nutzer richtet“. Für den Verfassungsdienst fraglich ist, wann das genau der Fall ist, ob etwa die Sprache ausreiche. Bei der Speicherpflicht der IP-Adressen erinnerte auch der Verfassungsdienst an den Datenschutz.

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) lehnt die neue Steuer ebenfalls ab. Sie zweifelt an der Treffsicherheit, weil die Werbeabgabe auf die werbenden Unternehmen übergewälzt werden könnte. Lob kommt hingegen von Gewerkschaft und Arbeiterkammer (AK), wenn auch mit einem „Aber“: Positiv sei, dass die Regierung nach dem Scheitern des EU-Vorstoßes tätig werde, sie bleibe aber „unter ihren Möglichkeiten“.

Rechtsanwälte warnen vor Verstoß gegen EU-Recht

Der Rechtsanwaltskammertag teilt die Datenschutzbedenken, zugleich warnt die Kammer der Rechtsanwälte vor einem Verstoß gegen EU-Recht, „da die Schwellenwerte beabsichtigen, inländische gegenüber ausländischen Unternehmen zu begünstigen (und dieses Motiv für die Schwellenwerte sogar vom Gesetzgeber eingeräumt wird)“.

Der Verband der Internetprovider ISPA kritisiert, dass Verteilung der Einnahmen aus der Abgabe an die heimischen Medien eine Querfinanzierung durch die Werbewirtschaft sei. Kritik kam auch von Medien, etwa dass mit steigenden Umsätzen auch österreichische Medienunternehmen von der Abgabe erfasst werden könnten.

Die Onlinewerbeabgabe soll jährlich 25 Mio. Euro einbringen und Unternehmen treffen, die weltweit einen Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro, davon 25 Mio. Euro in Österreich, machen. Die Pläne umfassen weiters eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Onlinehandel sowie eine Haftungsklausel für Onlinevermittlungsplattformen.