52 neue Gesetze unter Österreichs Ratsvorsitz

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Vorjahr die Gelegenheit, das Ziel eines Bürokratieabbaus in der EU im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft voranzutreiben. Mehr Subsidiarität und das Motto „Weniger, aber effizienter“ wurden als Prioritäten genannt, doch in der Ratsvorsitzbilanz von ÖVP und FPÖ findet sich der Beschluss von 52 neuen EU-Gesetzen.

Ratspräsidentschaften haben traditionell das Ziel, in möglichst vielen politischen Fragen Einigungen zu erreichen. Entsprechend legte auch Österreich Ende 2018 eine Erfolgsbilanz vor, in der es wörtlich hieß: „Insgesamt wurden 53 politische Einigungen mit dem Europäischen Parlament und 75 Einigungen im Rat erzielt, 56 Schlussfolgerungen und Empfehlungen angenommen, 509 weitere Entscheidungen des Rates erreicht und 52 Rechtsakte vom Rat und dem Europäischen Parlament unterschrieben.“

Keine Angaben gab es dazu, welche der beschlossenen Rechtsakte bereits bestehende ersetzten und wie viele überflüssige europäische Regulierungen unter österreichischem EU-Ratsvorsitz gestrichen wurden.

Kritik an Verordnung zum Schutz vor Karzinogenen

Eine aktuelle Abfrage zum EU-Rechtsbestand zeigt, dass rund ein Drittel der gut 6.600 EU-Verordnungen – von denen Kurz 1.000 streichen will – den Rat als Verfasser haben. Nur etwa ein Zehntel geht auf das Konto des Europäischen Parlaments, der Rest wurde von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der Kanzler hatte gestern den „Regelungswahnsinn“ der Europäischen Union kritisiert – bis auf die „Pommes-Verordnung“, die dem Schutz vor krebserregenden Stoffen dienen soll –, aber kein Beispiel genannt.

Mit Blick auf den bevorstehenden österreichischen EU-Ratsvorsitz hatte Kurz im Februar 2017, noch als Außenminister der rot-schwarzen Bundesregierung, eine starke Deregulierung des EU-Rechts vorgeschlagen und darauf verwiesen, das „überflüssige“ EU-Regeln Mehrkosten von 120 Milliarden Euro jährlich verursachten.

Konkret nannte er dabei „Eingriffe in die Gesundheitspolitik“ wie „Zigarettenkennzeichnung“ oder „Führerscheinregelungen für Diabetiker“, die besser auf nationaler Ebene aufgehoben seien. Außerdem sollten EU-Regeln nur befristet beschlossen und beim Beschluss jeder neuen EU-Regelung zwei alte aufgehoben werden. „Ich weiß schon, das kann man nicht ewig machen, weil irgendwann gibt es nur noch ein Gesetz“, fügte er damals scherzhaft hinzu.