Gewerkschaft geht gegen Karfreitag-Streichung vor Gericht

Der ÖGB geht mit rechtlichen Schritten gegen die Abschaffung des Karfreitag-Feiertags vor. Einen entsprechenden einstimmigen Vorstandsbeschluss fällte der Gewerkschaftsbund heute. Ob man sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), den Obersten Gerichtshof (OGH) oder das Arbeitsgericht wendet, ist noch offen.

Unverhältnismäßiger Eingriff

Grundlage für die Entscheidung des ÖGB war ein Gutachten der Arbeitsrechtlerin Monika Schlachter (Uni Trier) und ihres Wiener Kollegen Martin Risak (Uni Wien). Laut diesem ist der Eingriff in den Generalkollektivvertrag zwar grundsätzlich möglich, aber in dieser Form unverhältnismäßig, denn die Diskriminierung hätte auch mit gelinderen Mitteln beseitigt werden können, sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Im nächsten Schritt wird gemeinsam mit einem Anwalt die konkrete weitere Vorgangsweise „gegen diesen unverhältnismäßigen Eingriff in eine kollektivvertragliche Regelung“ geklärt. Möglich sind neben einem Normprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof auch Feststellungsverfahren beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht und beim OGH.