Gericht: Wachkomapatient muss weiter behandelt werden

Ein französisches Berufungsgericht hat die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Frankreichs bekanntestem Wachkomapatienten angeordnet. Die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr müssten aufrechterhalten werden, urteilte das Pariser Berufungsgericht gestern am späten Abend nach Angaben des Senders Franceinfo.

Ärzte im Uniklinikum Reims hatten die Behandlung von Vincent Lambert in der Früh gestoppt – ein jahrelanger Rechtsstreit war vorausgegangen. Die Eltern des 42-Jährigen wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und gingen gegen die Entscheidung vor.

EGMR wies Antrag der Eltern zurück

Lambert ist vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt. Er zog sich dabei schwere Verletzungen am Kopf zu. Er befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand.

Die Familie hatte sich in Frankreich durch sämtliche Instanzen geklagt, um den Tod ihres Sohnes zu verhindern. Sie scheiterten dort immer wieder und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der erst am Nachmittag einen erneuten Antrag der Eltern zurückwies.