„Ibiza-Skandal“: FPÖ beantragt Aus für zwei Vereine

Zwei FPÖ-nahe Vereine haben heute ihre Auflösung beantragt. Es handelt sich um „Wir für H.C. Strache“ und „Reformen – Zukunft – Österreich“, die 2017 für den Nationalratswahlkampf gegründet wurden. Bei beiden Vereinen habe es sich um Personenplattformen gehandelt, die aber nie realisiert worden seien, sagte der freiheitliche Abgeordnete Markus Tschank heute.

Bei beiden nun aufgelösten Vereinen sei nie Geld eingegangen, sagte Tschank. Anders verhält es sich mit drei weiteren aufgetauchten Vereinen, die bereits 2015 gegründet wurden: Bei „Austria in Motion“ und „Wirtschaft für Österreich“ fanden von der FPÖ beauftragte Gutachter keine Auszahlungen oder Überweisungen an politische Parteien oder Vorfeldorganisationen.

„Patria Austria“-Prüfung läuft noch

„Austria in Motion“ hat laut einem Kurzbericht der Wirtschaftsprüfer (per 24. Mai 2019) 341.274,62 Euro auf dem Konto, was laut Gutachten den eingegangenen Spenden entspricht. Bei „Wirtschaft in Österreich“ lag der Saldo des Bankkontos (per 23. Mai 2019) bei 119.037,46 Euro. Das Ergebnis der Prüfung von „Patria Austria“ steht noch aus. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „profil“ zufolge lukrierte der Verein 110.000 Euro an Spenden. Woher die Mittel stammen, ist nach wie vor nicht bekannt.

Tschank in allen bekannten Vereinen tätig

In allen fünf bisher bekannten FPÖ-nahen Vereinen war Tschank, der auch designierter Finanzreferent der Freiheitlichen ist, tätig. Gegen ihn liegen derzeit zwei Auslieferungsbegehren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor. Wann der zuständige Immunitätsausschuss zu diesem Thema tagt, steht noch nicht fest. Wahrscheinlich ist, dass dies im Rahmen der Nationalratssitzung am 12. Juni geschieht.

Der designierte FPÖ-Obmann Norbert Hofer bestätigte in einer Aussendung die Auflösung der beiden Vereine und forderte gleichzeitig, Parteispenden-Obergrenzen noch vor der kommenden Nationalratswahl festzusetzen. So sollen Großspenden auf 3.500 Euro pro Person bzw. Firma pro Jahr beschränkt und die Ausgaben parteinaher Vereine in Wahlkampfzeiten in die Ausgaben der Partei für den Wahlkampf eingerechnet werden müssen.