Vorzugsstimmen: Strache hat Mandat, Edtstadler vor Karas

Das Innenministerium hat heute Nachmittag das vorläufige Vorzugsstimmenergebnis der EU-Wahl veröffentlicht. Damit ist offiziell bestätigt: Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat Anspruch auf eines der drei FPÖ-Mandate. Bei der ÖVP gibt es zwei Umreihungen – und Listenzweite Karoline Edtstadler hat mehr Vorzugsvoten als der bisherige Delegationsleiter Othmar Karas.

Karas – bei den letzten Wahlen Vorzugsstimmenkaiser – kam diesmal auf 103.021. Das ist deutlich weniger, als Edtstadler sammeln konnte (115.891). Karas will dennoch Delegationsleiter bleiben; die ÖVP hat sich noch nicht entschieden.

Pirchner und Sagartz müssen weichen

Weil die ÖVP parteiintern beschlossen hat, die Mandate strikt nach der Zahl der Vorzugsstimmen zu vergeben, müssen zwei Kandidaten weichen, die gesetzlich Anspruch auf eines der sieben Mandate hätten: der frühere ORF-Star Wolfram Pirchner (Listenplatz sechs, 9.357 Nennungen) und der burgenländische ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz (Listenplatz sieben, 17.232).

Denn zwei weiter hinten gereihte Kandidaten haben zwar nicht das nötige gesetzliche Kriterium von fünf Prozent der Parteisumme (das wären 65.298) geschafft, aber mehr Vorzugsstimmen: Die Tiroler Wirtschaftsbündlerin Barbara Thaler (Listenplatz acht) sammelte 38.285, der niederösterreichische Bauernbündler Alexander Bernhuber (elf) 30.338. Damit bekommen sie das sechste und siebente Mandat.

Die fünf davor gereihten Kandidaten – Karas, Edtstadler, Angelika Winzig (84.931), Simone Schmiedtbauer (64.230) und Lukas Mandl (38.605) – bekamen genügend persönliche Voten, um ihren Listenplatz zu verteidigen und das Mandat zu erhalten. Sagartz kann hoffen, doch noch ins EU-Parlament einzuziehen, wenn z. B. Edtstadler EU-Kommissarin wird.

44.700 Vorzugsstimmen für Strache

In der FPÖ brachte Straches Rücktritt wegen des kurz vor der Wahl aufgetauchten Videos die Regie durcheinander: Die Freiheitlichen verloren eines der eigentlich als sicher angenommenen vier Mandate – und dann demonstrierten Wähler auch noch Solidarität mit Strache.

Sie statteten den auf dem letzten Listenplatz 42 gereihten Parteichef mit 44.750 Vorzugsstimmen aus. Das ist weit mehr als die für die gesetzliche Vorreihung nötige Anzahl (32.506). Somit hat Strache Anspruch auf ein Mandat – auch wenn Spitzenkandidat Harald Vilimsky mehr, nämlich 64.520, Vorzugsstimmen holte.

Die Partei versucht zwar, Strache zum Verzicht zu bewegen – aber die Entscheidung liegt bei ihm. Nimmt er es an, kann Petra Steger nicht ins EU-Parlament wechseln. Denn sie hat (mit 3.380) zu wenige Vorzugsstimmen für die Vorreihung. Das dritte Mandat steht dem Listenzweiten Georg Mayer (EU-Mandatar seit 2014) zu. Der neue Parteichef Norbert Hofer brachte es mit 7.461 Nennungen zum Vorzugsstimmenplatz drei in der FPÖ.

Kein Ausschlag bei anderen Parteien

In den anderen Parteien bewirken die Vorzugsstimmen nichts – haben doch nur die Spitzenkandidaten das Kriterium geschafft. In der SPÖ holte Andreas Schieder 72.861 Vorzugsstimmen. Listensechste Julia Herr – die um Vorzugsstimmen geworben hatte – kam mit 19.416 nicht einmal auf die Hälfte der erforderlichen 45.158. Somit werden die fünf Mandate entsprechend dem Wahlvorschlag vergeben.

Bei den Grünen schaffte nicht nur Spitzenkandidat Werner Kogler (70.585) locker die Fünfprozentmarke (26.610), sondern auch Listenzweite Sarah Wiener mit 35.590. Da sonst kein Kandidat genug holte – Listendritte Monika Vana hat mit 6.552 schon die drittmeisten Nennungen –, bekommen Kogler und Wiener die zwei Mandate.

Vana wird im Fall des Brexits ins EU-Parlament einziehen – denn das eine Mandat mehr, das Österreich dann zusteht, bekommen aufgrund des Wahlergebnisses die Grünen. Auch bei NEOS geht das eine Mandat an Spitzenkandidatin Claudia Gamon, die mit 64.341 auch die mit großem Abstand meisten Vorzugsstimmen der NEOS-Wähler holte.

Endgültiges Ergebnis am 12. Juni

Das veröffentlichte Ergebnis ist erst ein vorläufiges und könnte sich noch geringfügig ändern. Das endgültige Ergebnis wird bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 12. Juni festgestellt.