Patientenmorde: Deutscher Pfleger beruft

Nach seiner Verurteilung wegen weiterer 85 Patientenmorde geht der deutsche Ex-Krankenpfleger Niels Högel in Berufung. Das teilte das Landgericht in Oldenburg heute mit. Die Richter in der niedersächsischen Stadt hatten den 42-Jährigen wegen einer Mordserie in zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst in den Jahren 2000 bis 2005 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen 97 Morden gefordert. Die Vertreter der Nebenklage hatte hinreichende Beweise für 99 Taten gesehen und außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung verlangt.

Der in zwei früheren Prozessen bereits wegen sechs Patientenmorden verurteilte Högel hatte während seiner Dienstzeit als Pfleger auf Intensivstationen über Jahre hinweg zahlreiche Menschen mit diversen Medikamenten vergiftet. Nach Feststellung des Gerichts wollte er lebensbedrohliche Zustände auslösen, um diese wiederzubeleben. Viele der Patienten starben. Högels genaue Motive sind größtenteils unklar.

Keine neue Beweisaufnahme

Angeklagt war Högel wegen 100 Morden, in 15 Fällen entschied das Gericht aber nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch. Formal legt Högel Revision ein. Anders als in Österreich ist das ist in der deutschen Strafprozessordnung möglich. Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden von einer höheren Instanz daher ausschließlich etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt.