Patientenmörder Högel geht gegen Urteil in Revision

Der vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilte deutsche Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat gegen diese Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes Revisionsantrag gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes heute mit.

Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird.

Keine neue Beweisaufnahme

Angeklagt war Högel wegen 100 Morden, in 15 Fällen entschied das Gericht aber nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch. Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden von einer höheren Instanz ausschließlich etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt.