Werner Amon
APA/Hans Punz
Nationalrat

Grünes Licht für neue Volksanwälte

Der Nationalrat hat Donnerstagmittag die neuen Volksanwälte bestellt. Werner Amon (ÖVP), Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ) folgen auf Gertrude Brinek (ÖVP), Günther Kräuter (SPÖ) und Peter Fichtenbauer (FPÖ), die entweder nicht mehr aufgestellt wurden oder nach zwei Amtsperioden nicht mehr antreten konnten.

Die Wahl im Plenum erfolgte schließlich gegen die Stimmen von NEOS und des JETZT-Abgeordneten Alfred Noll. NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper nannte es „inakzeptabel“, dass im Jahr 2019 ein Dreiervorschlag ausschließlich mit Männern vorgelegt werde. Zudem stört sie, dass nicht einmal klar sei, welche Qualifikationen von den Kandidaten überhaupt verlangt wurden. Gescheiter wäre es aus ihrer Sicht gewesen, ein öffentliches Hearing durchzuführen.

Dem schloss sich auch der geschäftsführende JETZT-Klubchef Wolfgang Zinggl an, der den Kandidaten zwar nicht die Qualifikation absprechen wollte, jedoch bessere Optionen gesehen hätte.

Ab 1. Juli im Amt

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) gab den neuen Volksanwälten wie der Großteil der vor der Abstimmung sprechenden Redner hingegen reichlich Vertrauensvorschuss auf den Weg. Alle drei seien in der Lage, über den Tellerrand zu schauen und auch den Menschen in jenen Personen zu sehen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden.

Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz
APA/Hans Punz; APA/Herbert Neubauer; APA/Helmut Fohringer
Amon, Achitz und Rosenkranz wechseln in die Volksanwaltschaft

Amon wurde etwa von ÖVP-Klubchef August Wöginger mit dem Argument der Vielfältigkeit seiner Karriere vom Menschenrechts- bis zum Sicherheitssprecher gelobt. Achitz, bisher Leitender Sekretär des ÖGB, wurde von seiner Parteikollegin Andrea Kuntzl als Experte in Sozialpartnerschaft und Sozialversicherung beworben. Rosenkranz, bis dato FPÖ-Klubobmann, wurde wiederum von seinem Nachfolger Norbert Hofer für seine Rolle als Fraktionschef in einer Koalition gewürdigt.

Achitz, Rosenkranz und Brinek wurden in der Folge „mit Mehrheit“ in die Volksanwaltschaft gewählt, wie die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) unter dem Applaus des Plenums mitteilte. Mit Beginn der neuen Funktionsperiode sind die drei neuen Volksanwälte ab 1. Juli im Amt.

Abschied und Wünsche an die Politik

Die scheidenden Volksanwälte hatten sich bereits – begleitet von Lob von allen Fraktionen – am Vortag vom Nationalrat verabschiedet, nicht ohne davor mit viel Lob von allen Fraktionen bedacht worden zu sein. Brinek, Kräuter und Fichtenbauer formulierten im Rahmen ihres Abschieds auch noch einzelne Wünsche an die Politik.

So warb Brinek für weitere Verbesserungen im Maßnahmen- und im Strafvollzug. Fichtenbauer sprach sich für eine Pflichtversicherung für den Naturkatastrophenfall aus. Eine Lanze für die ORF-„Bürgeranwalt“-Sendung brach Kräuter, weil mit dieser auch Druck auf die Behörden ausgeübt werden könne. Während Brinek nach zwei sechsjährigen Perioden aus dem Amt scheiden musste, hätten Kräuter und Fichtenbauer weitermachen können, wurden aber von ihren Parteien trotz allgemein positiver Bewertung ihrer Tätigkeit nicht mehr nominiert.

Vielfältiger Aufgabenbereich

Eingerichtet wurde die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung. Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Sie werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist.

Die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, „behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen, sie können aber auch von Amts wegen tätig werden“, wie die Parlementskorrespondenz per Aussendung erinnerte. Seit Juli 2012 fungiert die Volksanwaltschaft zudem als zentrale Anlaufstelle zur Verhütung von Folter und zur Prüfung von Foltervorwürfen gemäß der UNO-Anti-Folter-Konvention (OPCAT). Eingebunden ist die Volksanwaltschaft darüber hinaus in bestimmten Fällen in die Gewährung von Heimopferrenten.