FMA-Vorstand als Zeuge bei Grasser-Prozess

Am 100. Prozesstag im Verfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere war heute der amtierende Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Klaus Kumpfmüller, als Zeuge am Wort. Er war beim Kauf der Bundeswohnungen durch das Österreich-Konsortium im Jahr 2004 für das kleine Konsortienmitglied Hypo Oberösterreich als dessen Beschäftigter für die Koordination zuständig.

Im Gegensatz zu manchen Zeugen in den Verhandlungstagen zuvor, die sichtlich bemüht waren, ihre Rolle in der Causa BUWOG kleinzureden, beschrieb Kumpfmüller seine damalige Funktion klar, hatte aber zu vielen Fragen 15 Jahre nach dem Verkauf der Bundeswohnungen keine Erinnerung mehr, wie er sagte.

„Wollten zweite Runde triggern“

Auf die Frage von Richterin Marion Hohenecker, ob er beim BUWOG-Verkauf von einer zweiten Bieterrunde ausgegangen war, antwortete Kumpfmüller, dass er nicht hundertprozentig mit einer weiteren Runde gerechnet habe. Man habe aber im Konsortium versucht, mit Zusatzangeboten in der ersten Runde eine zweite Runde zu „triggern“, also anzustoßen. In der ersten Runde lag die CA Immo vor dem Österreich-Konsortium.

Die Hauptangeklagten Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger kenne er nur aus den Medien, so Kumpfmüller zur Richterin. Dass die Kalkulation für die Kaufsumme in der zweiten Runde auf einen bestimmten Betrag, nämlich über 960 Mio. Euro, hingetrimmt gewesen sei, habe er nicht festgestellt. Zur Preisfestsetzung des zweiten Angebots für die Bundeswohnungen, des „Last and Final Offer“, innerhalb des Konsortiums habe er keine Wahrnehmung.

Die Richterin fragte den Zeugen direkt zu der im Prozess vorgebrachten Aussage, dass die Zahl von 960 Mio. Euro als Finanzierungslimit des Mitbewerbers CA Immo in der Wiener Immobilienbranche allgemein bekannt gewesen sei. Kumpfmüller antwortete, er habe dazu keine Wahrnehmung.

ESG höher bewertet als verkauft

Hohenecker hielt dem Zeugen dann einen Aktenvermerk von ihm selbet vor, in dem er am 4. Mai 2005 an seinen damaligen Vorgesetzten in der Hypo OÖ sehr detailliert über die Erwägungen zu den Villacher Eisenbahnerwohnungen ESG berichtete. Er könne sich nicht daran erinnern, dass er das geschrieben habe, sagte Kumpfmüller. In dem Aktenvermerk ist auch eine Unternehmensbewertung der ESG in Höhe von 127 Mio. Euro erwähnt.

Tatsächlich wurde die ESG von der Immofinanz dem Konsortium abgekauft, zu einem Gesamtpreis von 112 Mio. Euro. „Was ist mit diesen 15 Millionen Euro Differenz?“, wollte die Richterin vom Zeugen wissen. Denn wenn die ESG laut Unternehmensbewertung 127 Mio. Euro wert gewesen sei, wieso sei sie dann um 112 Mio. Euro verkauft worden? Kumpfmüller meinte allgemein, bei jeder Kaufverhandlung gebe es gegenläufige Interessen von Käufer und Verkäufer. Er wisse nicht mehr, wie die 112 Mio. Euro als Kaufpreis für die ESG zustande gekommen seien, wahrscheinlich sei es ein Verhandlungsergebnis.

Die Richterin hielt dem Zeugen dann vor, dass der mitangeklagte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics aussagte, im Kaufpreis der ESG sei der Anteil der RLB OÖ am Honorar von Hochegger, nämlich 4,6 Mio. Euro, „eingepreist“ – während der mitangeklagte Ex-RLB OÖ-Vorstand Georg Starzer das dementiert. „Dazu habe ich keine Wahrnehmung“, sagte Kumpfmüller.