Verlängerung der Krim-Sanktionen beschlossen

Die EU hat die Verlängerung der Sanktionen gegen die von Russland einverleibte Schwarzmeer-Halbinsel Krim beschlossen. Kreuzfahrtschiffe aus der EU werden damit weiterhin nicht in Häfen des von der Ukraine abgetrennten Territoriums einlaufen dürfen. Zudem sollen auch die Export- und Investitionsverbote für EU-Unternehmen bis zum 23. Juni 2020 gültig bleiben. Diese treffen Branchen wie Energie, Transport und Telekommunikation auf der Krim, wie heute in Brüssel mitgeteilt wurde.

Die EU trete „fünf Jahre nach der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch Russland weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein“, hieß es zur Begründung für die Sanktionsverlängerung. Die EU erkenne diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht an und verurteile ihn weiterhin.

Wirtschaftssanktionen gegen Russland vor Verlängerung

Vermutlich noch heute Abend beim EU-Gipfel sollte zudem die Verlängerung der auslaufenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland auf den Weg gebracht werden. Es galt als sicher, dass die Staats- und Regierungschefs eine entsprechende Weisung geben. Sie hatten sich 2015 darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen gegen Russland erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt komplett erfüllt sind. Das ist bisher nicht der Fall.

Mit den Sanktionen soll der russische Präsident Wladimir Putin dazu bewegt werden, seinen Einfluss auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine für eine Beilegung des Konfliktes zu nutzen. Russland hatte aus Sicht seiner Kritiker die Separatisten im Bürgerkrieg auch mit Soldaten und Waffenlieferungen unterstützt.