Urteil in EuGH-Verfahren zur polnischen Justizreform

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet heute sein Urteil über die umstrittene polnische Justizrefom. Zur Entscheidung steht die Frage, ob die Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter und Richterinnen am obersten polnischen Gericht mit Unionsrecht vereinbar ist. Die EU-Kommission hatte geklagt, weil sie in der Reform einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz sieht.

Die rechtskonservative polnische Regierung hatte das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin einen Versuch, missliebige Richter loszuwerden. Insgesamt laufen zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land.

Der EuGH-Generalanwalt Evgeni Tanchev hatte die neue Ruhestandsregel für das oberste Gericht im April in einem Gutachten für rechtswidrig erklärt. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt den Gutachten aber in den meisten Fällen.