Strafvollzug: Jabloner rechnet mit Mehrbedarf von 66 Mio.

Justizminister Clemens Jabloner geht davon aus, dass im kommenden Budget der nächsten Bundesregierung für den Strafvollzug mit einem finanziellen Mehrbedarf von rund 66 Millionen Euro zu rechnen ist. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NEOS hervor. Jabloner stützt sich bei seiner Einschätzung auf die Budgetbedarfsmeldung der Generaldirektion für den Strafvollzug.

Gegenüber dem Bundesvoranschlag 2019 ergibt sich eine Erhöhung von 21,8 Millionen Euro alleine aus zusätzlichen Kosten zur Bedeckung der angestrebten Personalaufstockung, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist, sowie von Gehaltserhöhungen und Struktureffekten. Baumaßnahmen machen gegenüber dem Budget 2019 ein Plus von 15,8 Millionen Euro nötig.

Im Bereich der Unterbringung im Maßnahmenvollzug und medizinischen Versorgung von Insassen übersteigt der voraussichtliche Bedarf den Budgetvoranschlag 2019 um zusätzliche 23,8 Millionen Euro, wobei Jabloner das auf eine Erhöhung der Anzahl der Untergebrachten und eine Steigerung der Kostensätze in den Krankenhäusern zurückführt. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der in den Maßnahmenvollzug Eingewiesenen ist in externen Krankenanstalten untergebracht.

Griss: Justiz braucht Mittel, um zu funktionieren

„Die Anfragebeantwortung zeigt, dass der Straf- und Maßnahmenvollzug nur mit mehr finanziellen Mitteln in Zukunft funktionieren kann“, reagierte NEOS-Justizsprecherin Imgard Griss auf Jabloners Feststellungen. Und weiter: „Mehr Schlagstöcke alleine können nicht viel bewirken. So wie härtere Strafen allein keine Gewalttaten verhindern. Diese Maßnahmen sind zwar gratis, sie allein machen Österreich aber nicht sicherer.“

Es sei auch Aufgabe der Medien, darüber aufzuklären, „dass die Justiz ausreichend Mittel braucht, um zu funktionieren. Und dass, wenn man Rechtsstaat sagt, ihn auch finanzieren muss“, gab Griss heute gegenüber der APA zu bedenken.

Mit Kosten verbunden ist auch die angedachte Ausweitung der Fußfessel. Der elektronisch überwachte Hausarrest soll zukünftig bei Freiheits- bzw. Reststrafen von bis zu zwei Jahren möglich sein. Das wird sich laut Jabloner mit zusätzlichen 1,24 Millionen Euro im Justizbudget 2020 niederschlagen und mit weiteren 1,75 Millionen für 2021.

Im Rahmen der Reform des Maßnahmenvollzugs, den bereits Jabloners Vorvorgänger Wolfgang Brandstetter angekündigt hatte, sollen auch Vorhaben zur Verbesserung im Bereich der psychiatrischen Gutachten durchgeführt werden. Das wäre mit voraussichtlichen Mehrkosten von rund 4,75 Millionen Euro verbunden, vermutet Jabloner.