„Ibiza-Video“: Einstweilige Verfügung gegen Kurz

Juridische Niederlage für ÖVP-Chef Sebastian Kurz im „Ibiza-Skandal“: Einem Antrag auf einstweilige Verfügung der SPÖ wurde vom Wiener Handelsgericht im wesentlichen Punkt stattgegeben.

So wird Kurz in dem der APA vorliegenden Entscheid untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen.

Gericht: Beleg fehlt

Unter anderem betont das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle. Der „unbefangene Durchschnittsadressat“ (z. B. Leser der „Kronen Zeitung“) entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des „Ibiza-Videos“ involviert gewesen sein könnte.

Erfreut zeigte sich die SPÖ. „Mit der einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurz’sche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt“, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Lansky will Kurz nicht klagen

Der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky bestätigte indes, dass er Kurz wegen dessen Aussagen zum „Ibiza-Video“ nicht klagen wird. Kurz habe in einem Gespräch zugesagt, dass er seine Aussagen über eine angebliche Involvierung der Kanzlei in die Erstellung des Videos nicht wiederholen werde, berichtete Lansky in einer Aussendung.

In dem Gespräch seien die Vorwürfe des ehemaligen Bundeskanzlers „rund um die angebliche Involvierung unserer Kanzlei bzw. von mir persönlich in den Verkauf der ‚Ibiza-Videos‘“ erörtert worden, schrieb Lansky. Und weiter: „Ich habe Herrn Kurz wahrheitsgemäß berichtet, dass Rechtsanwalt M., gegen den Ermittlungen laufen, seit über 15 Jahren nicht mehr in unserer Kanzlei tätig ist und wir in keiner wie auch immer gearteten Weise mit der ‚Ibiza-Affäre‘ zu tun hatten.“

„Ich habe daraufhin erklärt, dass ich unter dieser Voraussetzung von rechtlichen Schritten welcher Art auch immer Abstand nehmen würde“, so der Rechtsanwalt, der sich versöhnlich gab: „Ich bin überzeugt davon, dass es Zeichen demokratischer Diskursqualität ist, wenn Spitzenpolitiker den Weg zum Gespräch suchen und eröffnete Gräben wieder zu schließen in der Lage sind.“