Rauchverbotszone
ORF.at/Carina Kainz
Auch für E-Zigaretten

Rauchverbot in Gastronomie fix

Es hat lange gebraucht, nun es soll schließlich kommen: Ab November ist das Rauchen in der Gastronomie untersagt. Das gilt auch für Shishas und E-Zigaretten. Nur die FPÖ blieb bei ihrem Nein zum Verbot. Erwartet wurden am Dienstag zudem noch etliche weitere Gesetzesbeschlüsse im Nationalrat. Für die „Schuldenbremse“ und die öffentliche Trinkwasserversorgung kamen Zweidrittelmehrheiten zustande.

Das Gezerre um das Rauchverbot in Österreichs Lokalen scheint endgültig beendet. Eigentlich hätte es schon seit 1. Mai des Vorjahres gelten sollen. ÖVP und FPÖ kippten es aber kurz vor dem Inkrafttreten wieder. Nun – nach dem Scheitern ihrer Koalition – wird es mit 1. November 2019 wieder eingeführt, auch für Shishas und E-Zigaretten.

Damit ist das Rauchen künftig an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter fallen auch Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z. B. Internate). Ausgenommen sind nur noch Gastgärten und Ähnliches. Die FPÖ stimmte Dienstagmittag im Nationalrat als einzige Fraktion gegen den Beschluss und warnte vor einer Belastung der Wirte. SPÖ und JETZT verknüpften den Beschluss mit Kritik an der abgewählten Regierung.

FPÖ sieht sich als „gallisches Dorf"“

Die FPÖ stimmte als einzige Partei gegen den Antrag und warnte vor einer Belastung der Wirte. Abgeordneter Peter Wurm sieht seine Partei als das „kleine gallische Dorf“ im Kampf gegen das Rauchverbot. „Es schaut so aus, dass die Puritaner, die Pharisäer und die politisch Korrekten das lange Ringen gewonnen haben“, so Wurm. Wer im Beisl weiterhin eine Zigarette oder Pfeife rauchen wolle, müsse am 29. September die FPÖ wählen. Gabriela Schwarz (ÖVP) meinte dagegen, als ehemalige Kettenraucherin wisse sie, wie einfach der Einstieg ins Rauchen sei und wie schwierig es sei, sich wieder davon zu lösen.

„Heute ist ein politischer Freudentag“, befand SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner und dankte den ÖVP-Abgeordneten für ihren Schwenk. Denn die abgewählte Regierung habe den Rat der Expertinnen und Experten ignoriert. Nun gelinge „nach 18-monatiger politischer Ignoranz“ aber ein Beschluss, der die Gesundheit Hunderttausender verbessern werde.

Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl
APA/Roland Schlager
Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl freute sich über die Unterstützung

„Wir beseitigen damit eine der absurdesten Hinterlassenschaften der abgewählten rechtskonservativen Regierung“, befand auch JETZT-Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Für NEOS wies Gerald Loacker Bedenken gegen einen Eingriff in das Eigentum der Wirte zurück. Denn ein Unternehmer habe die Pflicht, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den „Folgen des Qualms“ zu schützen. Hocherfreut zeigten sich die Initiatoren des Volksbegehrens „Don’t Smoke“, Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres und Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda, nach dem Beschluss. Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl dankte für die breite Unterstützung für den Nichtraucherschutz.

Mehr Geld für Mindestpensionisten

Mindestpensionisten und -pensionistinnen mit langen Beitragszeiten bekommen einen Bonus. Eine entsprechende gesetzliche Regelung fixierte der Nationalrat am Dienstag gegen die Stimmen von NEOS. Umstritten ist, ob der Bonus auch ins Ausland exportiert werden kann.

Konkret wird festgelegt, dass man mit 40 Versicherungsjahren einen Bonus bekommt, der den Bezug auf 1.315 Euro brutto erhöht, für Ehepaare sind 1.782 Euro vorgesehen. Bei 30 Erwerbsjahren sollen zumindest 1.080 Euro ausgeschüttet werden. Angerechnet werden zwölf Monate Präsenz- bzw. Zivildienst sowie bis zu fünf Jahre Kindererziehungszeiten.

Papamonat und Änderung bei Kindergeld beschlossen

Der Nationalrat beschloss auch den Rechtsanspruch auf den Papamonat. Der Antrag der SPÖ wurde von Sozialdemokraten, FPÖ und JETZT unterstützt. Der Wunsch nach einem Papamonat ist dem Arbeitgeber drei Monate im Voraus mitzuteilen. Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (acht Wochen nach der Geburt) kann der Vater den Antrittszeitpunkt der Freistellung frei wählen. Keine Unterstützung für den SPÖ-Antrag gab es von ÖVP und NEOS.

Einstimmig wurde dagegen eine finanzielle Änderung beim Kindergeld beschlossen. So wird die Zuverdienstgrenze mit 1. Jänner von 6.800 auf 7.300 Euro angehoben. Zudem wird eine Nachfrist für Selbstständige für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes eingezogen. Seit dem 1. Jänner 2012 haben Eltern bis zum Ablauf des zweiten, auf das Bezugsjahr folgenden Kalenderjahres Zeit, einen Einkünftenachweis zu erbringen, um das Nichtüberschreiten der Zuverdienstgrenze zu beweisen. Diese Frist wurde vielfach nicht eingehalten. Daher wird die Frist zur Abgrenzung für Selbstständige für Geburten von 1. Jänner 2012 bis 28. Februar 2017 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Gleichzeitig wird mittels eines eigenen Gesetzes bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ein mit rund einer Million dotierter „Jungfamilienfonds“ eingerichtet. Er soll Selbstständige unterstützen, die nur wegen eines Fristversäumnisses Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten.

Zweidrittelmehrheit bei Trinkwasserversorgung

Auf der Agenda im Nationalrat standen am Dienstag noch einige Punkte. Neben der Valorisierung des Pflegegeldes geht es auch noch um das Verbot von Plastiksackerln im Handel. Zusätzlich soll auf Antrag der SPÖ über ein Totalverbot des Unkrautvernichters Glyphosat abgestimmt werden. Die FPÖ gab bekannt, dass sie diesem zustimmen werde. Österreich wäre damit das erster Land in der Europäischen Union mit einem generellen Verbot.

Auch ein Antrag auf ein Verbot der Privatisierung im Bereich der Wasserversorgung wurde gestellt, das Verbot soll in die Verfassung geschrieben werden. Nach der Einigung von SPÖ, ÖVP und FPÖ im Verfassungsausschuss gab es auch im Nationalratsplenum mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit grünes Licht für die verfassungsrechtliche Absicherung der öffentlichen Wasserversorgung. Eine Marktliberalisierung in diesem Bereich sei nicht zielführend, so die Abgeordneten laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz.

Versorgung als Staatsaufgabe

Umweltministerin Maria Patek wies in ihrer ersten Rede im Nationalrat darauf hin, dass Wasserversorgung eine wichtige Aufgabe der Gemeinden sei. In diesem Sinn sei die Wasserversorgung bereits seit Längerem als Staatsaufgabe in der Verfassung verankert. Dass das durch die nun vorliegende Novelle bekräftigt wird, werde auch vom Umweltministerium begrüßt.

Anlass der Gesetzesinitiative war, dass der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im „Ibiza-Video“ über eine Wasserprivatisierung gesprochen hatte. Konkret lautet die Formulierung: „Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten.“

„Schuldenbremse“ soll in Verfassung

Zunächst hatte in der Früh aber ein anderes Thema die Plenardebatte dominiert: die „Schuldenbremse“. ÖVP, FPÖ und NEOS wollen diese in der Verfassung verankern. Der Beschluss ist aber wohl weitgehend symbolpolitisch, da die SPÖ das im Bundesrat verhindern kann. Ein entsprechender Antrag von ÖVP, FPÖ und NEOS soll am Dienstag dennoch im Nationalrat eingebracht und im Herbst beschlossen werden. Mit dem in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Parlament vorgestellten Antrag der drei Parteien würde die einfachgesetzlich bereits seit 2017 geltende „Schuldenbremse“ in den Verfassungsrang gehoben.

Das Defizit des Bundes darf laut Plan maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen, jenes der Länder und Gemeinden in Summe maximal 0,1 Prozent. Höhere Schulden machen darf der Staat in Wirtschaftskrisen, „außergewöhnlichen Notsituationen“ und bei Naturkatastrophen. Allerdings müssen diese Überschreitungen auf einem „Kontrollkonto“ verbucht und in weiterer Folge wieder abgebaut werden. Dieser Mechanismus ist im Stabilitätspakt mit den Ländern bereits verankert.

SPÖ kann Vorhaben blockieren

ÖVP-Klubchef August Wöginger und Ex-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) lobten das Vorhaben als Zeichen von „Hausverstand“. „Man kann auf Dauer nicht mehr ausgeben, als man einnimmt“, sagten Fuchs und Wöginger unisono. „Es ist ein Bohren von harten Brettern. Es geht sehr, sehr langsam etwas weiter, und manchmal geht es dann ganz schnell“, lobte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger die Einigung.

Finanzminister Eduard Müller
APA/Roland Schlager
Finanzminister Müller rief die Parteien zur Sparsamkeit auf

Dass die neuen Regeln tatsächlich in Kraft treten, gilt deshalb als ausgeschlossen, weil damit auch in Landeskompetenzen eingegriffen werden. Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig, über die ÖVP und FPÖ nicht verfügen. NEOS ist nicht im Bunderat vertreten. Die SPÖ lehnt das Vorhaben weiterhin ab und kann es im Bundesrat blockieren. Auch JETZT sprach sich dagegen aus: Die Schuldenbremse in der Verfassung zu verankern hielt Budgetsprecher Bruno Rossmann für „verantwortungslos“. Sie sei aus „ökonomischer Sicht kontraproduktiv, ja sogar falsch“.

Finanzminister: „Augenmaß und Verantwortungsgefühl“

Finanzminister Eduard Müller mahnte eingangs „Augenmaß und Verantwortungsgefühl“ ein. „Die beste Einnahmequelle eines Staates ist seine Sparsamkeit“, sagte Müller. Eine „Schuldenbremse“ könne ein zentrales Steuerungselement sein. Ziel sei, für 2019 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, sagte Müller im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema Nachhaltige Budgetpolitik. Der Weg dorthin führe über „zwei sehr einfach anmutende Elemente“, „erstens einen strikten Budgetvollzug im täglichen Verwaltungshandeln und zweitens über Verantwortungsgefühl und Augenmaß beim Beschluss von neuen Maßnahmen“, sagte er in Richtung der Abgeordneten.

Vier Parteien für „Klimanotstand“

Der Nationalrat will die Regierung auffordern, den „Klimanotstand“ zu erklären. Ein entsprechender Entschließungsantrag wird von ÖVP, SPÖ, NEOS und JETZT unterstützt und könnte im Herbst beschlossen werden. Der Antrag ist das Ergebnis der Gespräche der Parlamentsparteien mit Vertretern der „Fridays for Future“-Bewegung.

Als Grundlage für Notstandsmaßnahmen will man das aber explizit nicht verstanden wissen, sondern als „starkes politisches Signal“ für eine Vorreiterrolle Österreichs in der Klimapolitik. Vertreter von „Fridays for Future“ sprachen ihrerseits bei einer Pressekonferenz davon, dass Klimaschutz kein Thema einer einzelnen Partei sei, sondern die gesamte Politik angehe. Dem Antrag seien „lange und intensive Verhandlungen mit den Umweltsprechern aller Fraktionen vorausgegangen“, sagte Johannes Stangl von „Fridays for Future“.

Mit dem Entschließungsantrag wird die Regierung aufgefordert, den „Climate Emergency“ zu erklären und die Eindämmung der Klima- und Umweltkrise damit als Aufgabe höchster Priorität anzuerkennen. Außerdem sollen der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) nachgebessert und neue Maßnahmen vorbereitet werden, die den Ausstoß von Treibhausgasen ohne Kompensationstechnologien und den Kauf von Emissionszertifikaten senken. Die Regierung soll sich zudem in der EU und auf internationaler Ebene dafür aussprechen, den Anstieg der globalen Temperatur bei 1,5 Grad zu stoppen. Dieses Ziel durch Atomstrom zu erreichen wird aber explizit abgelehnt. Den „Klimanotstand“ ausgerufen hatte zuletzt Traiskirchen, Mitte Juli will Innsbruck als erste Landeshauptstadt folgen.