Boote auf der Donau
ORF.at/Christian Öser
Schwimmer, Boot oder Floß

Die Spielregeln auf dem Wasser

Die Hitze treibt die Menschen ins Wasser, ob im Badesee, in der Donau oder im Urlaub auf dem Meer. Im Gewusel kann schnell etwas passieren. Auch wenn schlimme Unfälle zum Glück nicht alltäglich sind – für Ärger sorgt es allemal, wenn man einander im Wasser in die Quere kommt. Daher gibt es Regeln für alle, die sich im Wasser bewegen – mit einer klaren Hierarchie.

Auch wenn im Wasser Spiel und Sport nachgegangen wird, ist es potenziell eine gefährliche Situation. Einen Haken schlagen ist oft nicht so leicht, schnelle Ausweichmanöver ohne Motor sind schwierig. Schwimmerinnen und Schwimmer sind im Wasser nicht nur die langsamsten Teilnehmer, sondern auch jene, die am leichtesten übersehen werden. Sie sollten daher im abgegrenzten Badebereich bleiben. Bewegt sich ein Schwimmer aber ins „Territorium“ von Boot und Schiff, tut er das auf eigene Gefahr und sollte immer gut sichtbar sein, etwa durch eine Schwimmboje oder eine auffällige Badekappe.

Die oberste Verhaltensregel für Wolfgang Zottl vom Arbeiter-Samariter-Bund für Schwimmer ist: „Man soll nie allein schwimmen gehen! Das kann tödlich sein. Ich gehe alleine nicht einmal in einen Pool“, so Zottl. Bei jeder Gefahrensituation im Wasser sei es hilfreich, in Begleitung zu sein. Für das Verhalten im Wasser gibt es zehn einfache Baderegeln, die schon Kinder im Schwimmkurs lernen. Darunter fallen etwa Anweisungen wie ausschließlich abgekühlt ins Wasser zu gehen oder nicht in Gewässer zu springen, die man nicht kennt. „Diese einfachen Regeln sind eine gute Basis für jeden“, sagt Zottl.

Vertrautes aus dem Schwimmkurs

Auch für Schiffe, Boote und Surfer gelten klare Regeln, wie sie sich zu verhalten haben. Für Schiffe verabschiedete die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO 1972 Regeln zur Verhütung von Kollisionen auf See. Diese 38 Regeln gelten für die hohe See und auf allen damit verbundenen, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern. Aber nicht nur Ozeanriesen sind diesem Reglementarium unterworfen, sondern auch Sportboote. In Österreich sind die IMO-Vorschriften in der Wasserstraßen-Verkehrsordnung enthalten.

Grafik zur Vorfahrt auf dem Wasser
Grafik: ORF.at

Ein Teil der Regeln betrifft Wasserfahrzeuge wie Motorschiffe oder Segelschiffe, wenn sie einander so begegnen, dass ein Zusammenstoß möglich ist. Hier bestimmt das Wegerecht, wer ausweichen muss und wer Kurs halten muss. Denn weicht ein Wasserfahrzeug aus, muss das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten. Der oder die Vorrangige ändert nur dann seinen Kurs, wenn es nicht mehr anders geht, also nur so eine Kollision zu vermeiden ist. Ansonsten sorgt man nur für Irritation.

Grafik zur Vorfahrt auf dem Wasser
Grafik: ORF.at

Vorrang haben prinzipiell jene, die beruflich unterwegs sind, vor allem freilich Fahrzeuge mit Blaulicht. Danach kommen Linienschiffe oder Berufsfischer. Ansonsten gilt: Das manövrierfähigere Gefährt weicht aus. Also kommen nun in der Rangordnung Segelfahrzeuge und Ruderboote. Motorenbetriebene Boote und zuletzt die Schwimmkörper sind am untersten Ende der Skala: Sie müssen anderen Wasserfahrzeugen zumeist ausweichen.

Keine Promillegrenze für Schwimmer

Treffen sich zwei motorengetriebene Fahrzeuge, gilt das Gleiche wie im Straßenverkehr: Es gilt der Rechtsvorrang. Kommen einander zwei Motorboote entgegen, muss jedes Fahrzeug nach Steuerbord (rechts) ausweichen. Spezielle Gebote gelten für den Fall, dass zwei Segelboote einander in die Quere kommen. Hier gibt es zwei Faustregeln, die jeder Schüler und jede Schülerin beim Segelnlernen verinnerlichen muss. „Backbordbug vor Steuerbordbug.“ Bedeutet, das Boot muss dem anderen ausweichen, das den Wind von Steuerbord hat. Steht das Großsegel also nach rechts, muss das Boot Platz machen.

Grafik zur Vorfahrt auf dem Wasser
Grafik: ORF.at

Wenn aber beide Boote den Wind von derselben Seite haben, das Segel bei beiden über der jeweils gleichen Seite steht, gilt die Regel „Lee vor Luv“. Lee ist die windabgewandte Seite, Luv die windzugewandte Seite. Das luvseitige Boot muss dem leeseitigen ausweichen. Wenn zwei Surfbretter einander ausweichen müssen, gelten für sie die gleichen Regeln.

Analog zum Straßenverkehr gilt zudem eine 0,5-Promille-Grenze für Kapitäninnen und Kapitäne. Bei Berufsschiffsführenden liegt sie bei 0,1 Promille. Für Schwimmer gibt es keine Promillegrenze. „Aber alkoholisiert kann man weder die Wassertemperatur richtig einschätzen noch Gefahren“, warnt Wasserretter Zottl. Jährlich gibt es in Österreich rund 40 tödliche Badeunfälle, viele davon infolge von Alkoholkonsum.