NR-Wahl: Ab morgen werden Unterschriften gesammelt

Morgen wird es ernst mit den Vorbereitungen auf die Nationalratswahl im Herbst. Denn der 9. Juli ist der Stichtag. Ab diesem Termin beginnt der Fristenlauf für die Wahl. So startet das Sammeln der Unterstützungserklärungen für die kleineren Parteien, kurz danach werden auch die Wahlbehörden gebildet. Und ab diesem Datum – 82 Tage bis zur Wahl – gilt die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Mio. Euro.

Diesmal drohen viel höhere Strafen

Mit dem Parteiengesetz 2012 wurde vorgeschrieben, dass keine Partei zwischen Stichtag und Wahltag mehr als sieben Mio. Euro für Wahlwerbung ausgeben darf, Überschreitungen werden bestraft – und mit der heurigen Wahl sind die Strafen empfindlich angehoben worden. Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überschreitet, riskiert im Extremfall eine Strafe von 150 Prozent des Überziehungsbetrages.

Im letzten Nationalratswahlkampf 2017 hatten vor allem ÖVP und FPÖ die Grenze deutlich überschritten, die SPÖ leicht. Für die heurige Wahl haben alle Parteien die Einhaltung der Grenzen zugesichert.

Auch Grüne müssen Unterschriften sammeln

Wer aller heuer Geld in den Wahlkampf steckt, steht noch nicht zur Gänze fest. Denn der Stichtag ist erst der Startschuss für die Parteien, die Unterstützungserklärungen sammeln müssen, um bei der Wahl antreten zu können. Notwendig haben das all jene, die nicht auf die Unterschrift von drei Abgeordneten zurückgreifen können – darunter fallen heuer auch die 2017 aus dem Nationalrat gewählten Grünen, die auch schon eine entsprechenden Onlineaufruf gestartet haben.

Unterschreiben können Wahlberechtigte, die zum Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen sind. Ab dem Stichtag können diese Unterschriften in den Gemeindeämtern bzw. Magistratischen Bezirksämtern auch beurkundet werden. Für ein österreichweites Antreten muss ein Kandidat 2.600 Unterschriften – richtig auf die Bundesländer verteilt – sammeln.