EuGH: Onlinehändler müssen nicht telefonisch erreichbar sein

Onlinehändler wie Amazon sind nach EU-Recht nicht verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden immer eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute in einem Rechtsstreit zwischen dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband und Amazon. Es genügt ein Rückrufsystem oder ein Internetchat.

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WKÖ: Seriöse Firmen per Telefon erreichbar

Zu dem heutigen Urteil betonte die Wirtschaftskammer (WKÖ) in einer Aussendung: „Seriöse Unternehmen werden weiterhin per Telefon erreichbar sein.“