Kritik an Anwendung des Ökostromgesetzes

In Österreich könnten heuer laut Branchenvertretern und -vertreterinnen deutlich mehr Ökostromanlagen gefördert und gebaut werden: Derzeit werde das Ökostromgesetz fehlerhaft angewendet, kritisiert die IG Windkraft unter Berufung auf Rechtsgutachten.

Es würden zu wenige neue Förderverträge für Wind- und Kleinwasserkraftanlagen vergeben. Konkret geht es darum, welcher Marktpreis für die Kontingente herangezogen wird. Auffassungsunterschiede gibt es, ob der Marktpreis im Jahr vor der Antragstellung oder im Jahr vor der Vergabe verwendet werden muss. Mit der Durchführung der Ökostromförderung ist die Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) betraut.

Klagen in Vorbereitung

Von betroffenen Unternehmen werden Klagen vorbereitet, heißt es in einer IG-Windkraft-Pressemitteilung. Man setze parallel dazu aber auch auf Gespräche. Aus dem Ministerium müsste die OeMAG ein Okay bekommen, um ihre bisherige Verwaltungspraxis zu ändern, sagte IG-Windkraft-Geschäftsführer Stefan Moidl.

Die Frage der Kontingentberechnung sei unter Juristen strittig, heißt es dazu in einem Statement des Energieministeriums gegenüber der APA. Das Ministerium habe eine seit Beginn des Ökostromgesetzes 2012 konsistente Rechtsmeinung. So habe es auch die OeMAG seither gehandhabt.

Verwiesen wird auch darauf, dass in der letzten Sitzung des Nationalrates im Parlament ein Initiativantrag zum Ökostromgesetz eingebracht wurde, der sich unter anderem mit dieser Frage auseinandersetze. Das sei eine Angelegenheit des Parlaments.

Verweis auf nächste Regierung

Im Ministerium werde derzeit am Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) gearbeitet, das unter anderem die Ökostromförderung auf neue Beine stellen soll. Die aktuelle Frage der Kontingentberechnung werde sich dann nicht mehr stellen. Diese Bundesregierung verfolge das Ziel, die Verwaltung und Stabilität der Regierungsgeschäfte sicherzustellen. Die Umsetzung von Gesetzesinitiativen obliege der nächsten Regierung.

Die IG Windkraft betont, dass bei einem „rechtskonformem Vorgehen“ heuer – bei gleich bleibender Höhe der Fördermittel – zusätzlich 25 Windräder mit mehr als 74 MW Leistung Verträge erhalten könnten, also um 50 Prozent mehr, als vergeben worden seien. Bisher seien Anlagen mit einer Leistung von 137 MW vergeben worden, 210 wären möglich. Bei der Kleinwasserkraft sei eine Verdoppelung um zehn MW auf 20 bis 22 MW möglich, so Paul Ablinger, Geschäftsführer des Verbandes Kleinwasserkraft.

Die Methode der OeMAG würde die Förderkosten deutlich überschätzen, und aufgrund der scheinbar hohen Förderkosten könnte mit den im Gesetz vorgesehenen Mitteln eine wesentlich geringere Anzahl an Verträgen vergeben werden, kritisiert Moidl.