Justizbudget: Erste Bezirksgerichte im Notfallmodus

Die Personaleinsparungen der letzten Jahre machen sich an den Bezirksgerichten stark bemerkbar. Weil nicht genug Kanzleipersonal vorhanden ist, mussten einige ihren Betrieb schon einschränken. Als „strategische Leitlinie“, welche Tätigkeiten dringlich sind und welche warten können, gibt es einen „Notfallplan“, bestätigte Andrea Michalec (BG Horn) einen Bericht der „Kleinen Zeitung“.

Ganz formal den Notfallmodus gemeldet habe das Bezirksgericht Bruck an der Leitha, bestätigte die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, der APA. Manche Gerichte hätten mangels Personal einzelne Maßnahmen ergriffen wie „telefonfreie Nachmittage“, berichtete Michalec, die Vorsitzende des Arbeitskreises Gerichtsvorsteher/-innen.

„Sind Schritt weiter Richtung Kollaps“

Die Gerichtsvorsteher hatten schon im Mai 2018 vor dem drohenden Kollaps gewarnt. „Jetzt sind wir noch einen Schritt weiter Richtung Kollaps“, so Michalec. Weil viele Kolleginnen und Kollegen die große Sorge geäußert haben, wie man den Betrieb bei drastischer Personalnot aufrechterhalten kann, habe der Arbeitskreis den „Plan für den Notfall“ ausgearbeitet.

Für diesen Notfall wird den Bezirksgerichtsvorstehern empfohlen, Prioritäten zu setzen: Verfahren, deren Einstellung oder Verzögerung besonders schmerzhaft wäre – zu Gewaltschutz, Obsorge, Kontaktrechten, Unterhalt für Kinder – sollten so lang wie möglich aufrechterhalten werden.

Gegen weitere Kürzungen

Sowohl Michalec als auch Matjeka bekräftigten die Forderung, auf weitere Kürzungen im nicht richterlichen Bereich zu verzichten – und stattdessen die nötigen Aufstockungen vorzunehmen. Justizminister Clemens Jabloner wissen sie dabei grundsätzlich auf ihrer Seite – hat er doch auf den „stillen Tod“ der Justiz wegen mangelnder budgetärer Ausstattung und dezidiert auch auf den Mangel beim Fachdienst hingewiesen.

Der „Notfallplan“ wird im Ministerium behandelt, man werde der Richtervereinigung auf diesen ihren Vorschlag auch antworten, sagte Sprecherin Britta Tichy-Martin. Solche Anleitungen für ein systematisches Vorgehen seien allerdings heikel – denn schon die Entscheidung, welche Akten oder Verfahrensschritte prioritär sind, sei ein Akt der unabhängigen Rechtsprechung.

VwGH mit „dringendem Appell“

Unterdessen richtete auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen „dringenden Appell“ an die Politik, das Höchstgericht mit zusätzlichem Personal auszustatten. Im Vorjahr zählte der Verwaltungsgerichtshof 7.900 neue Verfahren, zusätzlich waren 2.800 Fälle aus den Vorjahren offen. Eine Mitte 2018 gewährte zusätzliche Richterplanstelle fällt aber mit Jahresende wieder weg.