Salzburg: Zwölf Monate bedingte Haft für Wiederbetätigung

Wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ist heute Nachmittag im Landesgericht Salzburg ein 22-Jähriger aus St. Koloman (Tennengau) zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

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