Wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ist heute Nachmittag im Landesgericht Salzburg ein 22-Jähriger aus St. Koloman (Tennengau) zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Mehr dazu in salzburg.ORF.at
Wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ist heute Nachmittag im Landesgericht Salzburg ein 22-Jähriger aus St. Koloman (Tennengau) zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
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