Neuneinhalb Jahre Haft für Messerangriff von Chemnitz

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf Daniel H. im deutschen Chemnitz ist der Angeklagte Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Chemnitz erging heute in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Der Syrer soll der Anklage zufolge Ende August vergangenen Jahres am Rande des Chemnitzer Stadtfests gemeinsam mit einem flüchtigen tatverdächtigen Iraker den 35-jährigen H. erstochen haben.

Anwalt: Urteil „falsch“

Das Chemnitzer Landgericht, das den Prozess aus Sicherheitsgründen im Oberlandesgericht Dresden führte, folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte hingegen auf einen Freispruch aus Mangel an Beweisen plädiert.

Der Anwalt des Verurteilten, Frank Wilhelm Drücke, bezeichnete das Urteil indes als „falsch“ und legte Rechtsmittel ein. Wegen der Revision der Verteidiger wird der Schuldspruch der Chemnitzer Richter nun zunächst nicht rechtskräftig.

Auslöser für ausländerfeindliche Demonstrationen

S. und der flüchtige Verdächtige sollen im Streit mehrfach mit Messern auf H. eingestochen haben. Dieser starb unmittelbar nach der Tat. Zudem sollen die Angeklagten einen weiteren Mann durch einen Stich in den Rücken verletzt haben. Der verletzte Zeuge sowie H.s Mutter und Schwester traten im Prozess als Nebenkläger auf.

Die Gewalttat löste in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen aus, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Auch die AfD und die PEGIDA-Bewegung versuchten, den Fall für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen.