Tödliche Kuhattacke kommt vor OGH

Nach der tödlichen Kuhattacke in Tirol im Juli 2014 hat das Berufungsgericht das Urteil gegen den Bauern teilweise aufgehoben. In zweiter Instanz wurde eine Teilschuld der getöteten Urlauberin konstatiert. Trotzdem bleibt eine Haftung für den Bauern, er will den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen.

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