Bayer: Monsanto-Listen mit Kritikern nicht illegal

Die vom US-Saatgutkonzern Monsanto erstellten Listen mit Kritikern und Kritikerinnen haben laut dem deutschen Mutterkonzern Bayer weder gegen geltendes Recht noch interne Dienstanweisungen verstoßen.

Die mit der Untersuchung beauftragte Kanzlei Sidley Austin habe keine Beweise gefunden, dass die Listen mit 1.475 Kritikern aus mehreren europäischen Ländern illegal gewesen seien, teilte Bayer heute mit. Die Listen basierten auch nicht auf illegalen Überwachungen.

Anfang Mai war in Frankreich bekanntgeworden, dass Fleishman Hillard im Auftrag Monsantos Ende 2016 und 2017 Listen mit Kritikern führte. Laut einem Bericht des Senders France 2 wollte Monsanto die Kritiker „erziehen“, besonders hartnäckige Gegner sogar „überwachen“. Bayer entschuldigte sich und beauftragte die Kanzlei mit der Untersuchung.

In der Zeit der Listenerstellung tobte der Streit über eine Zulassungsverlängerung des Unkrautvernichters Glyphosat. Ende November 2017 wurde die Zulassung des Mittels in der EU für weitere fünf Jahre beschlossen.

Keine Verstöße gefunden

Die Auswertung von Dateien, E-Mails, Verträgen und anderen Unterlagen „aus Quellen von Monsanto“ habe nun ergeben, dass die Listen „detailliert, methodisch und darauf ausgerichtet waren, Monsantos Positionen gegenüber Interessengruppen und der Öffentlichkeit deutlich zu vertreten“, so Matthias Berninger, bei Bayer für das Thema Nachhaltigkeit zuständig. Die Inhalte stammten hauptsächlich aus öffentlich zugänglichen Informationen wie Presseartikeln und Social-Media-Accounts.

„Keinen Nachweis“ habe die Kanzlei für Vorwürfe gefunden, dass auf den Listen auch Hobbys, Freizeitaktivitäten und andere persönliche Interessen dokumentiert worden seien, so Berninger weiter. Bayer sehe daher keine Verstöße gegen damals geltendes Recht oder interne Dienstanweisungen von Monsanto.