Eurofighter-U-Ausschuss endet ohne Bestechungsnachweise

Mit der einstimmigen Annahme des Abschlussberichts von Verfahrensrichter Ronald Rohrer ist heute der dritte Eurofighter-Untersuchungsausschuss des Parlaments zu Ende gegangen. Die letzte Sitzung dauerte nur knapp zwanzig Minuten. Rohrer zeigte sich danach zufrieden. Man habe einen äußerst komplexen Sachverhalt wirklich durchleuchten können.

Was allerdings nicht gelang, war der Nachweis individueller Bestechung oder Bestechlichkeit von Politikern oder anderen Entscheidungsträgern, sagte Rohrer nach der Sitzung in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) und den Fraktionschefs der im Ausschuss vertretenen Parteien.

Immerhin habe man aber Zahlungsflüsse zu Unternehmensnetzwerken mit Schein- und Offshore-Firmen und „teilweise fünfstöckigen Firmenkonstruktionen“ verfolgen können.

Kritik an Grasser und Scheibner

Im über 400-seitigen Bericht übt er nicht nur an Airbus Kritik, sondern auch an Mitgliedern der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Wolfgang Schüssel (ÖVP). Kritisiert wird etwa der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos), aber auch Verteidigungsminister Herbert Scheibner (FPÖ/BZÖ), weil sie durch die Typenentscheidung für die teuren Eurofighter gegen den gesetzlichen Grundsatz zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Verwaltung verstoßen hätten.

Explizit keine endgültige Bewertung wird im Bericht über den 2007 unter SPÖ-Verteidigungsminister Norbert Darabos abgeschlossenen Vergleich mit Eurofighter abgeben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass eine Umrüstung der von Darabos abgespeckten Eurofighter auf die ursprünglich bestellte Ausstattung 650 Mio. Euro kosten würde; und das bei nur 250 Mio. Euro Nettopreisreduktion durch den Deal.

Gegengeschäftsvertrag im Fokus

Schwere Kritik setzt es beim Gegengeschäftsvertrag, bei dem es zur Missachtung vergaberechtlicher Grundsätze und zu Nachverhandlungen gekommen sei, die die Position der Republik Österreich geschwächt hätten. Auch Schüssel selbst kommt hier in die Ziehung, denn es sei dessen ausdrücklicher Wunsch gewesen, die abzuschließenden Gegengeschäfte mit „international unüblichen“ 200 Prozent der Kaufsumme festzusetzen.