Behindertenanwalt kritisiert AMS-Algorithmus

Die Einführung eines Algorithmus zur Ermittlung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen ab 2020 sorgt bei Behindertenanwalt Hansjörg Hofer für Kritik. „Das AMS zieht sich von der Betreuung arbeitsuchender Menschen dort zurück, wo der Bedarf nach eingehender, individueller und intensiver Unterstützung am größten ist, nämlich bei Menschen mit Behinderungen“, sagte Hofer heute.

Da könnte der Eindruck einer systematischen Diskriminierung entstehen, sagte Hofer. Begünstigte Menschen mit Behinderung, die über einen entsprechenden Bescheid vom Sozialministeriumsservice (früher Bundessozialamt) verfügen, seien zwar nicht betroffen, Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen aber schon.

In Österreich gibt es etwa 10.000 Menschen mit Begünstigung, die derzeit Arbeit suchen. Diesen stehen etwa 70.000 Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, wie Menschen mit Behinderungen ohne Begünstigung im Fachjargon des AMS bezeichnet werden, gegenüber. Auch Gleichbehandlungsanwaltschaft und Volksanwaltschaft hatten im Frühjahr Kritik an dem AMS-Algorithmus geübt.