Wenig Andrang zu Beginn des Prozesses um VW-Sammelklage

Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig in Deutschland hat heute der Prozess wegen der Dieseltricksereien von Volkswagen begonnen.

Der Vorsitzende Richter Michael Neef erläuterte zu Beginn der mündlichen Verhandlung die Musterfeststellungsklage, mit der die Verbraucherzentrale Bundesverband stellvertretend für Hunderttausende VW-Kundinnen und -Kunden Schadenersatzforderungen durchsetzen will. „Der Senat hält die Musterfeststellungsklage für zulässig“, so Neef zudem. Zum Auftakt blieben noch zahlreiche Zuschauerplätze frei.

Langes Verfahren erwartet

Fachleute rechnen mit einem langen Verfahren, das sich inklusive einer Runde beim Bundesgerichtshof über vier Jahre hinziehen könnte. Die Anwälte der Verbraucherschützer halten jedoch auch eine kürzere Verfahrensdauer für möglich und hoffen, dass sich Volkswagen zu einem Vergleich bereiterklärt.

Volkswagen hält einen Vergleich jedoch für sehr unwahrscheinlich. „Ein Vergleichsschluss ist kaum vorstellbar, da völlig unklar ist, wer sich mit welchen möglichen Ansprüchen angemeldet hat“, teilte der Konzern mit. Volkswagen hoffe auf ein zügiges Verfahren. „Es nützt niemandem, wenn sich dieser Prozess unnötig hinzieht.“

1.000 Österreicher schlossen sich Verfahren an

Wegen des erwarteten großen öffentlichen Interesses verhandelt der 4. Zivilsenat in der Stadthalle. Zuletzt hatten sich fast 470.000 Autokäufer in das Klageregister eingetragen. Rund 1.000 Österreicherinnen und Österreicher haben sich dem Verfahren angeschlossen.

Am ersten Verhandlungstag sollte es vor allem um Zulässigkeitsfragen gehen. Es wird erwartet, dass der Senat die von den Klägern formulierten Feststellungsziele unter anderem darauf abklopft, ob sie ausreichend begründet sind. Der Senat hatte bereits vor einigen Wochen Bedenken bei einzelnen Anträgen geäußert, die seiner Meinung nach zu weit gefasst sein könnten. Über die Erfolgsaussicht einzelner Anträge dürfte es nach Meinung von Experten noch nicht gehen.

Verbraucherschützer: Kunden vorsätzlich getäuscht

Die Verbraucherschützer wollen feststellen lassen, dass Volkswagen in Dieselautos eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut hat und den Klägern daher ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Der Konzern habe die Kunden vorsätzlich, sittenwidrig getäuscht.

VW bestreitet, dass es sich in Europa um eine illegale Abgassteuerung handelt. Zudem macht der Konzern geltend, dass inzwischen fast alle betroffenen Fahrzeuge ein Software-Update erhalten hätten und den Haltern deshalb kein Schaden entstanden sei. In mehreren der bisherigen Einzelverfahren ist VW von Landgerichten und Oberlandesgerichten zur Rückabwicklung von Käufen manipulierter Dieselfahrzeuge verurteilt worden.