EU-Prüfverfahren für Pflanzenschutzmittel bleiben gültig

Die unter anderem bei der Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat angewandten Prüfverfahren in der EU bleiben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gültig. Es gebe nichts, was die Gültigkeit der maßgeblichen EU-Pflanzenschutzmittelverordnung infrage stellen könnte, entschied der EuGH heute.

Ein französisches Gericht wollte wissen, ob die Verordnung ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vollständig zu gewährleisten. Hintergrund dieser Vorlage ist ein Strafverfahren gegen Aktivisten, die in Frankreich in mehreren Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels mit Farbe beschmiert haben sollen.

Sie müssen sich deshalb wegen Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Das französische Gericht rief den EuGH an, weil die Justiz bei einer Ungültigkeit der EU-Verordnung von einer Strafverfolgung absehen könnte.

Der EuGH prüfte daraufhin anhand von mehreren Aspekten, ob die Vorgaben mit dem Vorsorgeprinzip unter anderem zum Schutz der Gesundheit vereinbar sind. Die Luxemburger Richter sahen aber in keinem Punkt einen Grund, die Verordnung zu kippen. „Die für die Zulassung von unter anderem glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln geltenden Verfahrensvorschriften sind somit gültig“, erklärte der EuGH.