Netanjahu-Anwälte zu Korruptionsvorwürfen befragt

In Israel ist eine viertägige Justizanhörung zu den Korruptionsvorwürfen gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu zu Ende gegangen. Die Anwälte des Regierungschefs teilten gestern Abend mit, sie hätten alle ihre Argumente vorgetragen. Die Vorwürfe gegen Netanjahu müssten ihrer Ansicht nach jetzt fallen gelassen werden.

Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit hatte die Anwälte des Regierungschefs zu den Anschuldigungen befragt, bei denen es um Bestechlichkeit, Betrug und Untreue geht. Netanjahu selbst war nicht anwesend. Nach der Anhörung entscheidet Mandelblit, ob er Anklage gegen Netanjahu erhebt. Die Entscheidung dazu wird in den kommenden Wochen erwartet.

Rücktritt nur bei rechtskräftiger Verurteilung

Netanjahu, der sich derzeit um eine neue Regierungsbildung bemüht, müsste bei einer Anklageerhebung nicht zurücktreten. Ein Rücktritt wäre nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung erforderlich.

Gegen Netanjahu laufen Ermittlungen wegen einer Reihe von Vorwürfen. Der Rechtspolitiker soll der Telekommunikationsfirma Besek Vorteile bei der Regulierung gewährt haben, damit die vom selben Chef geführte Nachrichtenwebsite Walla positiv über ihn berichtet.

Netanjahu spricht von „Hexenjagd“

Außerdem soll sich der Ministerpräsident um eine geheime Absprache mit der israelischen Zeitung „Jediot Achronot“ bemüht haben. Ferner geht es darum, dass Netanjahu und seine Angehörigen von reichen Persönlichkeiten Luxusgeschenke für finanzielle und persönliche Gefallen erhalten haben sollen.

Netanjahu hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er spricht von einer politisch motivierten „Hexenjagd“, mit der er aus dem Amt gedrängt werden solle.