Philippa Strache könnte Mandat doch erhalten

Ob die Ehefrau des ehemaligen FPÖ-Parteichefs Heinz-Christian Strache, Philippa Strache, ins Parlament einzieht, entscheidet sich in den nächsten Stunden. Und offenbar wird es möglich sein. Denn wie im Wiener Rathaus zu hören ist, unterstützt das Innenministerium die Ansicht der Landeswahlbehörde, wonach der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan über die Regionalwahlkreisliste einziehen muss.

Offiziell wurde das nicht bestätigt. Im Büro des zuständigen Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) wurde betont, dass die Mitteilung des Ministeriums erst in der am Nachmittag stattfindenden Sitzung der Landeswahlbehörde vorgelegt wird.

Allerdings wird im Rathaus bereits gemunkelt, dass die im Rathaus bestehende Rechtsansicht geteilt wird. Sprich: Stefan hätte keine Möglichkeit, sich für das Mandat auf der Landesliste zu entscheiden – was verhindern würde, dass Strache ein solches erhält.

Strache könnte von sich aus verzichten

Er kann nur über das im Wahlkreis Wien-Süd errungene Grundmandat seinen Sitz in Anspruch nehmen. Damit würde Philippa Strache vom dritten auf den zweiten Platz der Landesliste – auf dem Stefan kandidierte – vorrücken. Da zwei Mandate über diese Liste vergeben werden, wäre der Weg für einen Einzug in den Nationalrat frei. Sie könnte nur von sich aus auf das Mandat verzichten.

Die Landeswahlbehörde wird vermutlich am späteren Nachmittag einen Beschluss fassen. Für die FPÖ würde das bedeuten, dass die am Montag im Landesparteivorstand fixierte Strategie nicht aufgeht. Mit dem Einzug Stefans über die Landesliste hätte man Strache ihr Mandat quasi verweigern können. Das war mit den im Raum stehenden Vorwürfen gegen die Kandidatin begründet worden, deren Klärung noch ausstehe.

Fest steht, dass Strache ihre Rolle als Tierschutzbeauftragte der FPÖ verlieren wird. Geschehen soll das vor der konstituierenden Sitzung des Nationalrats am 29. Oktober. Offiziell wurde Strache nie für diese Funktion bezahlt, sondern als „Social-Media-Beauftragte“ des freiheitlichen Klubs.

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