Unzulässige Beförderungsbedingungen bei Flixbus

Das Fernbusreiseunternehmen Flixbus benachteiligt seine Kundinnen und Kunden, urteilte das Handelsgericht (HG) Wien. 30 Klauseln in den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen seien unzulässig. Betroffen sind unter anderem Bestimmungen zur Gepäckhaftung, Sitzplatzreservierung und Aus- und Zusteigeorten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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