Hungernde Asylsuchende: EU geht weiter gegen Ungarn vor

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen unterlassener Bereitstellung von Nahrungsmitteln für Asylsuchende vorangetrieben. Ungarn wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme übergeben, auf die Budapest binnen eines Monats reagieren könne, erklärte die EU-Behörde heute. Andernfalls kann die EU-Kommission vor dem EU-Gerichtshof klagen.

Dabei geht es um Asylsuchende, die in ungarischen Transitzonen an der Grenze zu Serbien festgehalten werden. Betroffen sind nach Angaben Brüssels Personen, deren Anträge auf internationalen Schutz abgelehnt wurden und die in ein Drittland rückgeführt werden sollen.

Brüssel sieht Folterverbot verletzt

Die EU-Kommission sieht in der Unterlassung der Bereitstellung von Nahrungsmitteln in einer solchen Situation einen Verstoß gegen Artikel 16 der EU-Rückführungsrichtlinie und gegen Artikel 4 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) der EU-Grundrechtecharta.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe bereits mehrfach einstweilige Anordnungen erlassen, mit denen Ungarn verpflichtet werde, Lebensmittel für Personen bereitzustellen, die in den Transitzonen festgehalten werden, betonte die EU-Kommission.