Philippa Strache
GEPA/Walter Luger
Verdacht der Veruntreuung

Ermittlungen gegen Strache bestätigt

Wenige Tage vor der Entscheidung Philippa Straches über die Annahme ihres Nationalratsmandats ist am Montag bekanntgeworden, dass sie als Verdächtige geführt wird. Das sei der „Presse“ nun von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt worden. Es geht um den Verdacht der Veruntreuung – wie bei ihrem Ehemann, Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

Die „Kronen Zeitung“ hatte bereits am Samstag berichtet, dass nun auch die Ex-FPÖ-Tierschutzsprecherin in den Spesenermittlungen der „SoKo Ibiza“ als der Untreue Verdächtigte bzw. Beschuldigte geführt werde. Eine Bestätigung gab es am Wochenende dafür nicht – die „Presse“ berichtete nun Montagvormittag, eine solche Bestätigung erhalten zu haben.

Bisher waren nur Untreueermittlungen gegen Ex-FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Strache, gegen dessen ehemaligen Leibwächter und gegen eine langjährige persönliche Mitarbeiterin bekannt. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich dazu stets recht schweigsam, weil es sich um eine Verschlusssache handelt.

Privatausgaben über Scheinbelege verrechnet?

Es steht der Verdacht im Raum, dass Heinz-Christian Strache als Bundesparteiobmann Privatausgaben über Scheinbelege der Wiener Landespartei verrechnet haben soll – nicht abgesprochen und trotz eines üppigen Spesenkontos von 10.000 Euro im Monat.

Die Straches haben die Vorwürfe um falsche Spesenabrechnungen stets zurückgewiesen. Auch Vorwürfe, Philippa Strache habe auf Parteikosten Kleidung und Handtaschen gekauft, wurden bestritten.

Ex-Bodyguard und Ex-Mitarbeiterin bereits einvernommen

Straches Ex-Bodyguard und seine langjährige Büroleiterin wurden bereits einvernommen. Berichten zufolge soll der Security-Mitarbeiter Rechnungen und Belege vorgelegt haben, die das Ehepaar Strache schwer in Bedrängnis bringen könnten. Das Ehepaar wurde bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, kann die Staatsanwaltschaft nicht sagen.

Den Verdächtigen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Für Heinz-Christian, Philippa Strache und die anderen Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Folgen für Mandatsentscheidung unklar

Ob die offiziell bestätigten Ermittlungen gegen Philippa Strache Einfluss auf ihre Entscheidung, ihr Nationalratsmandat anzunehmen oder nicht, haben werden, ist unklar. Zuletzt hatte sie angekündigt, bis zur Sitzung der Bundeswahlbehörde am Mittwoch zu überlegen. Verzichtet sie bis dahin nicht freiwillig auf ihr Mandat, steht ihr ein Sitz im Nationalrat zu – allerdings wohl nicht als Teil des blauen Parlamentsklubs.

Aufregung über angebliches 9.500-Euro-Gehalt

Die Frage, ob Strache als Abgeordnete ins Parlament wechseln soll oder nicht, sorgte zuletzt für heftige parteiinterne Diskussionen. In der Kritik stand vor allem ihr Gehalt. Sie soll, so wurde kolportiert, monatlich 9.500 Euro bezogen haben. Gegen die Aufnahme von Strache in den freiheitlichen Parlamentsklub hatte sich auch Oberösterreichs FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner ausgesprochen.