VfGH vertagte Entscheidung über ÖVP-FPÖ-Reformen

Weiter warten heißt es auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum „Sicherheitspaket“, zur Sozialversicherungs- und zur Mindestsicherungsreform. Die Beratungen darüber konnten in der Oktober-Session nicht beendet werden. Sie werden in der am 25. November startenden Session fortgesetzt, teilte VfGH-Sprecher Raphael Draschtak heute mit.

Die drei ÖVP-FPÖ-Gesetzesänderungen wurden vor allem mit SPÖ- bzw. SPÖ-NEOS-Drittelanträgen vor das Höchstgericht gebracht.

Beschwerden gegen Kassenreform

Gegen die im Dezember 2018 verabschiedete Organisationsreform der Sozialversicherung gab es allerdings insgesamt 14 Beschwerden – nicht nur von der SPÖ-Bundesratsfraktion, sondern auch von Landesgebietskrankenkassen, der Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme und der Wiener Arbeiterkammer.

Ihre Vertreter brachten in einer zweitägigen öffentlichen Verhandlung vergangene Woche ihre Argumente gegen die Zusammenlegung der Krankenkassen vor. Als verfassungswidrig erachten sie vor allem, dass gegen die Grundsätze der Selbstverwaltung verstoßen werde.

SPÖ brachte Sozialhilfereform vor VfGH

Das im April 2018 beschlossene „Sicherheitspaket“, mit dem die Überwachungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden u. a. um den „Bundestrojaner“ erweitert wurden, wurde bereits zum zweiten Mal vertagt. Schon in der Juni-Session stand der von 61 SPÖ- und NEOS-Mandataren eingebrachte Drittelantrag des Nationalrats auf der Tagesordnung.

21 SPÖ-Bundesräte haben das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vor den VfGH gebracht. Sie kritisierten an der im Frühjahr beschlossenen Reform der Mindestsicherung vor allem die Deckelung des Sozialhilfebezugs und die degressive Sozialhilfekürzung von in Wohngemeinschaften lebenden Bezugsberechtigten.