Dänemark kann IS-Kämpfern Staatsbürgerschaft entziehen

Dänemark kann künftig Mitgliedern der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) die Staatsbürgerschaft entziehen. Das Parlament in Kopenhagen verabschiedete heute ein entsprechendes Dringlichkeitsgesetz.

Damit kann jeder ohne gerichtliche Anordnung seine Staatsbürgerschaft verlieren, der sich im Ausland einer Terrororganisation anschließt. Das wird als Beschädigung der Interessen des Landes gewertet.

Das Gesetz soll in erster Linie jene treffen, die für die IS-Terrormiliz in Syrien und im Irak gekämpft haben. Die Betroffenen können innerhalb von vier Wochen gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Die Mehrheit des Parlaments hat sich dafür ausgesprochen, die Laufzeit des Gesetzes zu beschränken, sodass im Sommer 2021 noch einmal darüber abgestimmt werden muss.