Wienerin seit drei Monaten in Türkei festgehalten

Die kurdischstämmige Wienerin Mülkie Lacin darf nicht aus der Türkei ausreisen. Die Kurdin sei während ihres Sommerurlaubs wegen Terrorverdachts festgenommen worden, berichtete die ZIB2 gestern. Sie sitze in einem kleinen Dorf in der Türkei fest, ihre Kinder kämpfen um ihre Freilassung.

Österreicherin in Türkei festgehalten

Seit drei Monaten sitzt diese Österreicherin in der Türkei fest. Die Wienerin Mülkie Lacin darf nicht ausreisen.

Lacin war 1984 nach Österreich ausgewandert, arbeitete als Lehrerin in einer Volksschule und hatte sich hierzulande in einer kurdischen Theatergruppe engagiert. Während ihres Urlaubs sei sie am 17. Juli von einer Sondereinheit der türkischen Polizei in ihrem Urlaubsdomizil aufgesucht und für 24 Stunden festgenommen worden. Seither dürfe sie nicht aus der Türkei ausreisen.

Das Außenministerium bestätigte gegenüber der APA, dass die Frau mit einem Ausreiseverbot belegt wurde und die Türkei ein Verfahren gegen sie führe. Die österreichische Botschaft in Ankara sei mit den türkischen Behörden in Kontakt. Diese hätten aber noch nicht angegeben, was Lacin vorgeworfen werde, sagte Außenamtssprecher Peter Guschelbauer. Österreich habe eine Beendigung des Verfahrens gefordert.

Komitee fordert Freilassung

Inzwischen setzt sich auch das „Free Mülkiye“ -Solidaritätskomitee dafür ein, dass die türkischen Behörden das Ausreiseverbot aufheben. „Wir fordern von den politisch Verantwortlichen sofortigen Einsatz für ihre Freilassung!“, erklärte Selma Schacht für das Komitee gestern.

Das Komitee betonte, das nach wie vor keine schriftliche Anklage gegen Lacin vorliege. Bei den Verhören Lacins sei die Festnahme „mittels willkürlicher Vorwürfe gerechtfertigt“ worden. Sie sei beschuldigt wurden, „dass sie am 1. Mai 2016 ihre Redefreiheit genutzt und auf die Missstände in den kurdischen Gebieten in der Türkei hingewiesen hat sowie dass sie kurdische Lieder auf Social Media geteilt und ‚Biji Newroz‘ (kurdisch für ‚Hoch lebe das Neujahrsfest‘) gepostet hat“.