Gezerre um Vorratsspeicherung von Passagierdaten

Die Evaluierung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten (PNR) ist zwar erst für 2020 vorgesehen, im EU-Ministerrat wird aber schon ihre Ausweitung vorbereitet. Zu den Daten aus dem Flugverkehr sollen künftig auch Zugreisen und der Fährverkehr erfasst werden. Wie aus internen Ratsdokumenten hervorgeht, ist ein Auftrag an die Kommission zu diesen Plänen bereits beschlossene Sache.

Zugleich sind zwei Klagen von Datenschützern gegen die bestehende Richtlinie in Österreich und Deutschland auf dem Weg durch die Instanzen zum EU-Gerichtshof (EuGH). Diese Klagen haben schon deshalb Chancen, weil die anlasslose, verpflichtende Dauerspeicherung von Passagierdaten der vom EuGH 2014 annullierten Vorratsdatenspeicherung frappant ähnelt.

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