Kitzmüller bedauert Abstimmungsfehler in Parlament

Die frühere Dritte Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller (FPÖ) bedauert die unter ihrem Vorsitz geschehene Abstimmungspanne. „Es tut mir furchtbar leid, dass das passiert ist. Mir ist nicht bewusst gewesen, dass das so knapp ist“, sagte Kitzmüller gestern in den „Oberösterreichischen Nachrichten“.

Kitzmüller hatte am 25. September einen Entschließungsantrag, der den Innenminister aufforderte, die Vereine der rechtsextremen Identitären aufzulösen, als abgelehnt gewertet, obwohl wider Erwarten mehr Abgeordnete dafür als dagegen gestimmt hatten. Praktische Konsequenzen hat die Panne nicht, denn Entschließungsanträge sind rechtlich unverbindlich. Dass sie die Identitären schützen wollte, wies Kitzmüller zurück: „Ich hatte hier überhaupt keine Absicht.“

Juristische Folgen unwahrscheinlich

Der Fehler sei niemandem aufgefallen, es sei alles sehr schnell gegangen und vom Vorsitz aus habe sie die Situation nicht genau überblicken können, sagte Kitzmüller: „Im Ausweichquartier der Hofburg ist es aufgrund der 180-Grad-Perspektive unübersichtlicher geworden.“

Die Abstimmungspanne wird wohl trotz der Anzeige eines Wiener Anwalts ohnehin ohne juristische Folgen bleiben. Und zwar auch dann, wenn – was Experten bezweifeln – tatsächlich ein Amtsmissbrauch vorliegen sollte. Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst (RLW) des Parlaments weist in einer von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) in Auftrag gegebenen Stellungnahme darauf hin, dass die Verkündigung des Abstimmungsergebnisses als „im Beruf als Mitglied des Nationalrates gemachte mündliche Äußerung“ zu werten sei: „Sie fällt somit unter die berufliche Immunität.“

Auch ohne Immunität kaum Folgen

Laut Bundesverfassung (Art. 57 B-VG) dürfen Abgeordnete „wegen der in diesem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden“. „Strafrechtliche Verfolgung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit sind in Fällen der beruflichen Immunität ausgeschlossen“, heißt es in der Einschätzung. Das gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Nationalrat.

Im Übrigen weisen die Experten darauf hin, dass Kitzmüller auch ohne die Immunität wohl kein Ungemach drohen würde. Denn der angezeigte Amtsmissbrauch verlange den Vorsatz, einen anderen durch den wissentlichen Missbrauch der Amtsgewalt an seinen Rechten zu schädigen. Zudem gelte die Strafbestimmung nur für Beamte und nicht für Amtsträger.

Elektronische Anlage soll kommen

Infolge der Panne hatte Nationalratspräsident Sobotka vorgeschlagen, eine elektronische Abstimmungsanlage installieren zu lassen. Ob sie zum Einsatz kommt, wird in der Präsidiale entschieden. Die technische Möglichkeit für die elektronische Abstimmung wird es im sanierten Parlamentsgebäude, das im Sommer 2021 wieder bezogen werden soll, jedenfalls geben.

Dem Ansinnen stehen die Parlamentsklubs positiv gegenüber. Die SPÖ will sie aber etwa nur in Zweifelsfällen und auf Antrag einsetzen, berichtete das Ö1-Mittagsjournal. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl betonte, dass sichergestellt werden müsse, dass sich die Abgeordneten in irgendeiner Form vor dem Abstimmungsvorgang identifizieren, damit nicht jemand anderer den Knopf betätigen könne. Klar für die elektronische Abstimmung ist NEOS. Auch die Grünen wollen sich nicht gegen die elektronische Abstimmung stellen.