Klenk-Klage: Gericht gibt Jeannee recht

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat in einer Privatklage des „Falter“-Chefredakteurs Florian Klenk gegen den „Krone“-Kolumnisten Michael Jeannee zugunsten Jeannees entschieden. Das teilte Klenk gestern samt Veröffentlichung der Urteilsbegründung via Twitter mit.

U. a. „Schmutzkübel- und Anpatzerchef“ genannt

Klenk hatte Jeannee Anfang September wegen einer beleidigenden Kolumne geklagt. Jeannee hatte Klenk in dem Text mit JETZT-Gründer Peter Pilz verglichen und ihn im Zuge dessen unter anderem „eine verderbte Figur“, einen „Schmutzkübel- und Anpatzerchef“, einen „Diffamierer“ und einen „ruhigstimmigen Verbreiter von Unwahrheiten“ genannt.

Klenk hatte daraufhin einen Entschädigungsantrag gegen Jeannee und die „Krone“ eingebracht und jeweils 50.000 Euro vom „Krone“-Verlag und Krone Multimedia sowie die Urteilsveröffentlichung und die Löschung der Inhalte gefordert.

Zusammenhang mit Berichten zu ÖVP-Wahlkampfkosten

Das Gericht wies die Klage nun allerdings ab und begründete sein Urteil damit, dass die Wertung Jeannes im Kontext der damals aktuellen Ereignisse keine Tatbestände erfülle: Die Veröffentlichung Jeannees habe im Zuge der Berichterstattung des „Falter“ über die ÖVP-Wahlkampfkosten auf Basis geleakter Dokumente stattgefunden.

Leserinnen und Leser seien sich im Klaren darüber, dass die Debatte über die „Falter“-Berichterstattung das „Tatsachensubstrat“ zu Jeannees Kolumne darstelle. Weil Klenk eine der Öffentlichkeit bekannte Figur sei, sei „kein Wertungsexzess“ festzustellen.

Die Kolumne „Post von Jeannee“ sei zudem dafür bekannt, dass der „Autor zu gesellschafts-/politischen Fragen seine deutlich positionierte, scharfe und zeitweise auch verletzende Meinung veröffentlicht“. Die Leserschaft verstehe, dass es sich bei den Zuschreibungen „nicht um Tatsachenbehauptungen bezüglich Dr. Klenk handelt, sondern um kritische Werturteile als Ausdruck der Bewertung“ durch Jeannee.

Klenk will Berufung

Klenk sprach auf Twitter von einer „Legitimisierung des Hasses“. Nicht der Austausch von „(gerne auch extremen) Meinungen wird geschützt, sondern das Beschimpfen“, so Klenk. „Falter“-Anwalt Alfred Noll habe Beschwerde gegen das Urteil erhoben.