Deutschland: Gesetz für Besserstellung von Paketboten

Paketbotinnen und Paketboten sind künftig besser vor Rechtsverstößen ihrer Arbeitgeber geschützt: Der deutsche Bundesrat billigte heute das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung. Damit soll die korrekte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen künftig gewährleistet sein. Von den neuen Regeln sollen Paketboten im besten Fall bereits im Weihnachtsgeschäft profitieren.

Hintergrund der Neuregelung ist der boomende Onlinehandel, weswegen die Paketdienste immer mehr Aufträge an Subunternehmer abgeben. Dort drohen den Beschäftigten Einbußen durch Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug.

Mit der Nachunternehmerhaftung soll sichergestellt werden, dass derjenige, der einen Auftrag annimmt und an einen Nachunternehmer weitervergibt, für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge haftet. Wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und diese auch nicht eingetrieben werden können, muss der Hauptunternehmer dafür einstehen.