Polanski weist Vergewaltigungsvorwürfe zurück

Oscar-Preisträger Roman Polanski hat die Vergewaltigungsvorwürfe des französischen Ex-Models Valentine Monnier entschieden zurückgewiesen. Zugleich kündigte Polanskis Anwalt Herve Temime gestern rechtliche Schritte gegen die Zeitung „Le Parisien“ an, in der Monnier die Anschuldigungen publik gemacht hatte. Monnier wurde nach eigenen Angaben 1975 von Polanski in dessen Haus in der Schweiz vergewaltigt.

Regisseur Roman Polanski
APA/AFP/Loic Venance

Polanski, dessen neuer Film über die Dreyfus-Affäre am Mittwoch in die französischen Kinos kommt, ließ die Anschuldigungen von seinem Anwalt „mit größter Entschiedenheit“ zurückweisen. Der angebliche Vorfall liege bereits mehr als 40 Jahre zurück und sei abgesehen von einem Brief Monniers an den Generalstaatsanwalt im US-Bundesstaat Kalifornien nie gegenüber Polanski oder der Justiz vorgebracht worden, erklärte Temime.

Der angebliche Vorfall wäre zudem verjährt. Weder er noch sein Mandant würden sich am „Tribunal der Medien“ beteiligen, erklärte Temime weiter. Dennoch kündigte er rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung der Anschuldigungen in „Le Parisien“ an.

Schwere Vorwürfe von zwei Frauen bestätigt

Monnier hatte die Vorwürfe am Freitag in einem Interview mit der Zeitung öffentlich gemacht. Sie beschuldigte Polanski, dieser habe sie im Jahr 1975 in seinem Haus im Schweizer Skiort Gstaad „extrem gewaltsam“ vergewaltigt. Er habe die damals 18-Jährige „zu allerlei Dingen“ gezwungen.

Monnier gab an, ihrer besten Freundin sowie einer späteren Lebensgefährtin des Regisseurs von dem mutmaßlichen Vorfall erzählt zu haben. Beide seien in der Nacht, in der die Vergewaltigung stattgefunden haben soll, ebenfalls in dem Haus gewesen. Die zwei Frauen bestätigten Monniers Version gegenüber der Zeitung. Polanskis Anwalt wies den Vorwurf dagegen entschieden zurück.

Brief an Frankreichs First Lady

Mit den Vorwürfen wandte sich das Ex-Model in zwei Briefen in den Jahren 2018 und 2019 auch an Frankreichs First Lady Brigitte Macron, wie deren Büro mitteilte. In beiden Fällen seien die Briefe an Mitglieder der französischen Regierung weitergeleitet worden.

In einem ersten Brief vom vergangenen Jahr habe sich Monnier darüber beklagt, auf ein Schreiben an die Staatssekretärin für Gleichberechtigung, Marlene Schiappa, keine Antwort erhalten zu haben. Macrons Büro habe damals geantwortet, dass sich die First Lady nicht in die Entscheidungen der Justiz einmischen könne. Der Brief sei an Schiappa weitergeleitet worden.

In diesem Jahr habe Monnier erneut an Brigitte Macron geschrieben – im Zusammenhang mit der Finanzierung eines neuen Polanski-Streifens durch das Kulturministerium. Auch in diesem Fall habe das Büro der Präsidentengattin geantwortet und das Schreiben an Kulturminister Franck Riester weitergeleitet.